Historiker: „EU hat immer noch nichts aus dem Brexit gelernt“
In einem Beitrag für „Cicero“ hat der Freiburger Historiker Ronald G. Asch seiner Befürchtung Ausdruck verliehen, die EU habe möglicherweise nichts aus dem Resultat des Brexit-Referendums 2016 und dem Ergebnis der britischen Unterhauswahlen gelernt, die am 12. Dezember die Voraussetzungen für dessen endgültige Durchführung geschaffen haben.
In Brüssel, aber auch in Deutschland sehe man sich weiterhin als Opfer vermeintlicher Fake-News, die vor drei Jahren zu einer knappen Mehrheit für den Austritt geführt hätten. Man meint, die Briten würden ihre Entscheidung schon bald bereuen, weil Westminster einen hohen Preis für die Wiederherstellung seiner nationalen Souveränität bezahlen werde.
Ende der nationalen Souveränität war in Großbritannien nie konsensfähig
Zweifellos seien es auch für die Brexit-Befürworter glückliche Umstände gewesen, die ihnen ihren Erfolg ermöglicht hätten – etwa, dass die Abstimmung auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise stattfand oder dass die Brexit-Gegner gespalten waren. Am Ende hätten auch zahlreiche Brexit-Gegner für Boris Johnson gestimmt, weil das radikal sozialistische Programm seines Gegenkandidaten Jeremy Corbyn ihnen im Zweifel als die noch unwillkommenere Alternative erschienen wäre.
Allerdings habe Großbritannien schon im Vorfeld seines Beitritts zur damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) deutlich gemacht, dass eine politische Union über die wirtschaftliche Zusammenarbeit hinaus nicht konsensfähig sei. Das habe 1962 gegolten, als der damalige Labour-Führer Hugh Gaitskell vor einer Preisgabe der mehr als tausendjährigen britischen Geschichte gewarnt hatte – und es zeigte sich 2011, als das Unterhaus ein Gesetz verabschiedete, das ebenfalls dem Verlust von Kompetenzen an die EU entgegenwirken sollte.
Jeder Machtzuwachs für Brüssel auf Kosten Westminsters sollte fortan einem Parlamentsvorbehalt unterliegen. Das Problem: Die „Rechtsfortbildung“ durch den Europäischen Gerichtshof und andere Instanzen der Justiz war einem solchen gar nicht zugänglich. Dadurch konnte einfach die Justiz europäische Normen durchsetzen, die national keine Mehrheiten gefunden hätten – und so stillschweigend nationales Recht durch europäisches ersetzen.
Aktivistische Richter als Ersatz-Gesetzgeber nicht erwünscht
„In England wurde dieser Prozess von jeher als besonders problematisch angesehen“, erklärt Asch, „weil dem englischen Verfassungsrecht traditionell die Beaufsichtigung des Parlamentes durch Gerichte fremd ist. Das Parlament war bis zum Beitritt zur EU eigentlich vollständig souverän. Kontrolliert wurde es nur durch den Wähler.“
Dass seit 40 Jahren nun auch Gerichte, insbesondere der EuGH, Parlamentsgesetze aufheben und die britische Verfassung europäisieren kann, war eine Vorstellung, die den Briten fremd war.
Es sei jedoch nicht zuletzt das Verdienst der EU selbst gewesen, bei Skeptikern in Großbritannien die Befürchtung zu verstärken, dass „aus dem ältesten Parlament Europas eines Tages ein bloßer Landtag in einem imperialen Bundesstaat wird“. Besonders bedauerlich sei aber „die völlige Unfähigkeit der EU und ihrer politischen Eliten, aus dem Austritt Großbritanniens etwas zu lernen“.
„Mehr Europa“ ist nicht immer die Antwort
Solange man daran festhalte, dass die Antwort auf jedes Problem in Europa immer nur „Mehr Europa“ wäre, steuere die EU auf weitere Krisen zu. Asch warnt vor weiteren Widerständen, die diese Form der Unbelehrbarkeit nach sich ziehen könne:
„In Brüssel und Luxemburg herrscht vor allem im Parlament und beim Europäischen Gerichtshof, zum Teil aber auch in der Kommission, eine Philosophie vor, für die Zentralisierung und Homogenisierung Selbstzweck sind. Dass es da zu Revolten kommt, darüber sollte man sich nicht wundern, wobei für viele Länder die Sabotage von Innen aussichtsreicher ist als ein Austritt.“
Der Brexit biete jedoch gerade jetzt eine Chance für Europa: Großbritannien könnte zum Gegenmodell einer EU werden, die jedes Maß verloren habe.
„Ist Großbritannien außerhalb der EU halbwegs erfolgreich, wäre man in Brüssel vielleicht eines Tages genötigt, darüber nachzudenken, ob nicht ein funktionsfähiger Bund von Nationalstaaten besser ist als ein dysfunktionaler Bundesstaat, wie er sich jetzt als Endpunkt der Entwicklung der EU deutlich am Horizont abzeichnet.“
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