Hintergrund: Wahlsystem und Mehrheiten in der Türkei

Epoch Times1. November 2015
Parteien in der Türkei müssen mindestens zehn Prozent der Stimmen erhalten, um ins Parlament einzuziehen. Die Hürde ist damit doppelt so hoch wie in Deutschland. Sie benachteiligt kleine Parteien und Minderheiten.

Die 550 Sitze der Nationalversammlung werden je nach Bevölkerungszahl auf die 81 Provinzen der Türkei verteilt. Vergeben werden sie nach einer Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.

Mit 276 Sitzen kann eine Partei alleine regieren. Um die Verfassung zu ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit (367 Abgeordnete) nötig. Eine 60-Prozent-Mehrheit (330 Abgeordnete) reicht allerdings aus, um das Volk in einem Referendum über eine Verfassungsänderung abstimmen zu lassen. In diesem Referendum wäre dann nur eine absolute Mehrheit nötig.

Bei der Wahl im Juni stürzte die islamisch-konservative Regierungspartei AKP von 49,8 Prozent (2011) auf 40,9 Prozent der Stimmen ab. Sie kam nur noch auf 258 Sitze. Die größte Oppositionspartei – die Mitte-Links-Partei CHP – gewann 25 Prozent (2011: 26 Prozent) und stellte 132 Abgeordnete.

Die ultrarechte MHP erreichte 16,3 Prozent (2011: 13 Prozent), 80 Abgeordnete zogen für sie ins Parlament ein. Die pro-kurdische HDP stellte ebenso viele Abgeordnete, obwohl sie bei ihrer ersten Parlamentswahl mit 13,1 Prozent auf weniger Stimmen kam als die MHP.

(dpa)


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