Hintergrund: Selektoren, Ablehnungslisten, geheime Abkommen
Dazu gehört der Begriff der Selektoren, die der US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) bei seiner Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) verwendet.
Was sind eigentlich Selektoren?
Mit Hilfe dieser Suchmerkmale wollen die NSA und der BND in der BND-Abhörstation im bayerischen Bad Aibling jene Datenströme abhören, die über Satelliten aus und in Krisengebiete fließen. Dabei kann es sich um E-Mail-Adressen, IP-Adressen, Domain-Endungen, Telefonnummern oder auch Suchbegriffe wie „Diplo“ oder „Bundesamt“ handeln.
Wie funktionieren Selektoren?
Die NSA hat nach einer deutsch-amerikanischen Vereinbarung aus dem Jahr 2002 das Recht, die BND-Spionagecomputer mit eigenen Suchkriterien zu beliefern. Ursprünglich ging es um Terrorbekämpfung.
Experten vergleichen die Selektoren mit Angeln, die in den Datenstrom gehalten werden. Beißt dort quasi eine Information an, wird sie aussortiert und gespeichert.
Anschließend müssen diese Rohdaten ausgewertet werden. Dies kann per Computer oder durch Experten passieren. Erwischt die Elektronik etwa Mails in einer seltenen Fremdsprache, kommen Auswerter zum Einsatz, die übersetzen und ihre Schlüsse ziehen.
Was macht der BND mit den NSA-Selektoren?
Nach Angaben von Insidern werden die Suchkriterien vor dem Einspeisen in die Spionagecomputer daraufhin untersucht, ob die Rechte deutscher Staatsbürger oder deutsche oder europäische Interessen verletzt werden. Solche Art Selektoren werden angeblich aussortiert. Die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt, im März 2015 hätten sich in den BND-Computern 4,6 Millionen Suchbegriffe gefunden, die sich auf 1,267 Millionen Personen und Unternehmen bezogen. Angesichts dieser Zahlen ist unwahrscheinlich, dass alle kritischen Begriffe gefunden werden.
Auch Spionagetreffer werden laut Experten daraufhin untersucht, ob aus deutscher Sicht unzulässige Ergebnisse darunter sind. Dann werden die Ergebnisse an die NSA übermittelt. Auch der BND wertet die Erkenntnisse aus.
Insgesamt sollen seit 2008 rund 40 000 NSA-Suchbegriffe in einer Ablehnungsliste des BND – einer Art elektronischem Papierkorb – gelandet sein. Allein eine Sonderprüfung nach den Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden ergab im Sommer 2013 rund 12 000 Treffer, die auf rund 2000 Ziele hinwiesen – alles Ziele, die die Amerikaner absprachewidrig ausspionieren wollten.
Warum übermittelt das Kanzleramt die Ablehnungslisten nicht einfach den Abgeordneten, wie dies SPD und Opposition fordern?
Die genauen rechtlichen Gründe sind unbekannt, weil die deutsch-amerikanischen Abmachungen über die Zusammenarbeit geheim sind. Dabei geht es zum einen um ein „Memorandum of Agreement“ („MoA“) aus dem Jahr 2002 über das gemeinsame Projekt in Bad Aibling. Zum anderen existiert ein Geheimschutzabkommen zwischen der Bundesrepublik und den USA, das ebenfalls geheim ist. Dabei geht es um den Schutz von Verschlusssachen oder Geheimdokumenten, die von beiden Seiten bei der Zusammenarbeit verwendet werden.
Das Kanzleramt hatte sich nach Bekanntwerden der jüngsten Affäre an die US-Stellen gewandt, um zu klären, wie mit der Ablehnungsliste umgegangen werden kann. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Mittwoch, dieses Konsultationsverfahren sei international üblich. Wenn es abgeschlossen sei – also: wenn die USA geantwortet haben -, werde die Bundesregierung entscheiden, wie sie mit der Liste umgehe.
Die Opposition und Teile der SPD fordern, dabei nicht auf die Interessen der US-Regierung Rücksicht zu nehmen. In der Bundesregierung gibt es die Befürchtung, bei einem solchen Schritt von unerlässlichen Informationen der US-Dienste im Kampf gegen den Terror abgeschnitten zu werden.
(dpa)
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