Hintergrund: Safe Harbor regelt Datenübermittlung in die USA
Dabei geht es um Daten, die sich auf die einzelnen Nutzern beziehen (personenbezogene Daten). Die Vereinbarung beruht auf Regeln des US-Handelsministeriums und einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000. Danach müssen Internetunternehmen zusichern, dass sie die Daten ihrer europäischen Nutzer angemessen schützen.
Dann dürfen sie die Daten exportieren und in den USA weiterverarbeiten. Deutsche Datenschützer kritisieren die Praxis. Seit den Enthüllungen von Edward Snowden sei kaum anzunehmen, dass personenbezogene Daten in den USA ausreichend vor den dortigen Behörden geschützt seien, erklären Datenschutzbeauftragte. Auch der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof vertritt diese Ansicht. Der EuGH folgt häufig der Meinung des Generalanwalts, aber nicht immer.
(dpa)
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