Hamburg: Verurteilte somalische Piraten trotz Asylablehnung in der Hansestadt

Zehn Piraten kaperten Ende April 2010 die „Taipan“, ein Containerschiff eines deutschen Reeders, vor der somalischen Küste mit Kalaschnikows und Raketenwerfern. Die Antwort auf eine Anfrage der Hamburger AfD-Fraktion ergab, dass sich fünf von ihnen auch Jahre nach der Haftentlassung trotz Ablehnung des Asylantrags noch immer in Hamburg aufhalten.
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Die Gewässer vor der somalischen Küste gelten als besonders gefährlich. Hier kommt es häufiger durch Piraten zu Überfällen auf Handelsschiffe. (Symbolfoto)Foto: iStock
Epoch Times9. August 2018

Durch eine Anfrage im März 2018 der Hamburger AfD-Fraktion an den Hamburger Senat zum Verbleib der Piraten wurde bekannt, dass vier der Männer nach Somalia zurückgekehrt sind, einer nach Schweden ging und noch fünf von ihnen in Hamburg leben, obwohl ihr Asylantrag abgelehnt wurde.

Rückblick: Das gekaperte Containerschiff „Taipan“ gehörte einer deutschen Reederei. Daher wurden die Piraten nach ihrer Festnahme direkt auf dem Containerschiff durch niederländische Marinesoldaten – nach Deutschland überführt. Ende 2010 begann die Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht. Daraus wurde ein – mit 105 Verhandlungstagen auf zwei Jahre verteilt – langer Prozess. Und mit rund 3,4 Millionen Euro Gesamtkosten war es für den Steuerzahler auch ein teurer Prozess, der die Grenzen aufzeigte, deutsche Rechtsstaatlichkeit bei international verübten Straftaten, durchzusetzen.

Ende 2010 begann der Prozess vor dem Hamburger Landgericht gegen die zehn somalischen Piraten, die die „Taipan“ vor der somalischen Küste kaperten. Foto: Joern Pollex/Getty Images

Auch der damalige personelle Aufwand machte deutlich, dass hier ein Grenzbereich erreicht war. So waren am Prozess gegen die zehn Angeklagten 20 Verteidiger und zwölf Dolmetscher beteiligt. Regelmäßig waren über zehn Justizbeamte im Saal, plus 15 Zeugen, acht Sachverständige, vier Berufsrichter (plus Ergänzungsrichter), vier Schöffen (plus zwei Ergänzungsschöffen) sowie zwei Staatsanwälte, berichtete das „Hamburger Abendblatt“.

Die sieben erwachsenen Angeklagten erhielten Ende 2012 Strafen von sechs bis sieben Jahren. Die drei Heranwachsenden wurden zu zwei Jahren Jugendhaft verurteilt, die sie bei Urteilsverkündung bereits abgebüßt hatten. Daher konnten sie das Gericht als freie Männer verlassen. Den Hintermännern allerdings, die von London aus den Angriff auf das Containerschiff organisierten, kam man nicht auf die Spur.

Alle Verurteilten sind seit 2015 frei – fünf leben noch immer in Hamburg

Nun sind seit der Urteilsverkündung fast sechs Jahre vergangen und die Antwort des Hamburger Senats zeigt, dass noch immer fünf der Piraten in Deutschland mit dem Status „geduldet“ leben. Ihre Asylanträge wurden jedoch allesamt abgelehnt.

Der Hamburger Senat begründet dies damit, dass keiner der Somalier einen Pass besitzt. Die somalische Botschaft stellt aber keine neuen Pässe aus und für eine Rückführung nach Somalia soll zudem die geeignete Flugverbindung fehlen, daher die Duldung. Zudem heißt es in der Antwort vom Senat: „Darüber hinaus liegen in zwei Fällen schützenswerte Beziehungen zu bleibeberechtigten Familienmitgliedern vor. Eine Durchsetzung der Ausreisepflicht ist somit gegenwärtig nicht möglich.“

Die Afrikaner leben deshalb bereits seit einigen Jahren in Deutschland auf freiem Fuß, beziehen Sozialleistungen, ihre Kinder werden in Kitas betreut, und sie bekommen Deutschkurse vom Staat finanziert. Aufgrund ihres Nachwuchses, der in Deutschland geboren wurde, ist eine Durchsetzung der Ausreise bei Zweien nicht möglich.

Zurückgekehrter Pirat lebt jetzt als Ziegenhirt auf dem Land

Das ist ein großer Unterschied zu dem Leben von einem der Piraten, die freiwillig nach Somalia zurückkehrten. Die „Welt“ interviewte ihn per Telefon. Dort erklärte er, dass Deutschland ihn gezwungen habe, zurückzukehren. Dann erklärt er, dass er mit seiner Duldung kaum eine Chance hatte, zu arbeiten oder eine Wohnung anzumieten, immer drohte ihm die Abschiebung. Daher entschied er sich, freiwillig zu gehen, wobei die internationale Organisation für Migration (IOM) ihn dabei unterstützte.

Die deutsche Regierung zahlte das Flugticket ins äthiopische Addis Abeba und händigte ihm ein Startgeld von rund 300 Euro aus. Er bekam einen Reiseausweis für Ausländer ausgestellt, eine Art Passersatz. Die Hamburger Ausländerbehörde erklärt dies so: „Bei freiwilligen Ausreisen akzeptiert Somalia Reiseausweise. Bei Abschiebungen werden diese nicht akzeptiert.“ Nun hilft er in einer ländlichen Gegend in der Provinz Jariban seinen Eltern bei der Stallarbeit, melkt die 30 Ziegen und hütet das Vieh.

In der Anfrage der AfD-Fraktion an den Senat wird die Frage aufgeworfen, „was überhaupt die Perspektive dieser Menschen sein soll.“ Eine Resozialisierung und Integration scheint nicht konsequent angestrebt zu werden. Ist eine diplomatische Lösung für eine Rückkehr der Afrikaner in ihr Heimatland tatsächlich so schwer zu finden? (er)



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