Hamburg erlaubt Veranstaltungen nur für Corona-Geimpfte und Genesene
Hamburg führt für Veranstalter und Gastronomen ein „2G-Optionsmodell“ ein. Wie der Senat der Hansestadt am Dienstag beschloss, dürfen diese ihre Dienstleistungen dann freiwillig nur noch für Corona-Geimpfte und Genese anbieten und werden im Gegenzug von nicht mehr erforderlichen Coronaschutzauflagen befreit. Dadurch können sie etwa mehr Besucher einlassen oder eine freie Platzwahl ohne obligatorische Abstandsgebote anbieten.
Die Option richtet sich demnach unter anderem an Theater, Kinos, Musikklubs, Messebetreiber, Restaurants, Hotels, Schwimmbäder und Fitnessstudios. Auch Veranstalter von Sportveranstaltungen mit Besuchern, Volksfesten oder Bildungskursen sollen sie nach eigener Abwägung anwenden können. In Innenräumen müssen sie aber vorerst weiterhin das Tragen medizinischer Masken vorschreiben. Der Senat kündigte scharfe Kontrollen an. Sollten Betreiber am Einlass nicht genau kontrollieren, drohen ihnen hohe Bußgelder.
Für Kinder und Jugendliche gelten Sonderregeln
Für Kinder und Jugendliche gelten Sonderregeln. Zunächst dürfen alle Unter-18-Jährigen an „2G-Veranstaltungen“ auch ungeimpft teilnehmen. Für Zwölf- bis 18-Jährige, die seit kurzem laut offizieller Empfehlung ebenfalls geimpft werden können, läuft diese Übergangszeit in sechs Wochen aus. Für Kinder unter zwölf Jahren, für die kein Covid-Impfstoff zugelassen ist, gilt sie weiter.
Eine Pflicht zur Nutzung der neuen Option besteht nicht. Anbieter können nach Angaben des Senats selbst entscheiden, ob sie diese künftig anwenden oder weiterhin nach den bisherigen Regeln für alle geöffnet bleiben. Dann greifen unter anderem schärfere Schutzauflagen oder auch Testpflichten für Veranstaltungsgäste.
„Welle der Ungeimpften“
Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) begründete die Einführung des Wahlmodells mit eindeutigen Unterschieden der Infektionsdynamik zwischen Covid-Geimpften und Ungeimpften. Geimpfte und Genesene hätten „keinen wesentlichen Anteil“ am Geschehen, sagte Tschentscher. Für sie dürften Beschränkungen deshalb schon aus rechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten werden, weil sie aus Sicht der Pandemiebekämpfung nicht mehr erforderlich seien.
Dazu kämen weitere Argumente, etwa mehr Planungssicherheit für Betriebe, fügte Tschentscher an. Die „2G-Option“ werde auch bei neuerlichen „Rückschritten“ in der Pandemiebekämpfung und einem weiteren Anstieg der Infektionszahlen nicht „in Frage gestellt“ werden. Dann drohten allerdings Beschränkungen für Ungeimpfte, betonte der Bürgermeister. Die derzeitige vierte Coronawelle sei anders als die zweite und dritte eine „Welle der Ungeimpften“.
Offiziell gestartet wird das „2G-Modell“ am Samstag. Dann tritt eine entsprechende Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung in Kraft. Veranstalter können sich ab dann elektronisch für die Option bei den Behörden registrieren. Erst nach dieser Anmeldung können sie mit entsprechenden Angeboten starten. Auch Personal mit Kundenkontakt muss dann geimpft oder genesen sein. Es muss am Zugang zu den Veranstaltungsorten außerdem deutlich darauf hingewiesen werden, dass Ungeimpfte keinen Zutritt erhalten. (afp)
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