Großbritannien: Jeder kann Bestatter sein und Leichen lagern
Jeder kann in Großbritannien als Bestatter arbeiten und Leichen in seiner Garage aufbewahren. „Niemand könnte sie hindern“, warnte Jonathan Michael, Chef einer Untersuchungskommission in einem Zwischenbericht. „Das kann nicht richtig sein.“ Michael forderte: „Wir brauchen eine Regulierung, die keine Form von Missbrauch toleriert oder Praktiken, die die Sicherheit und Würde der Gestorbenen gefährden.“
Die Untersuchungskommission soll klären, wie ein Doppelmörder und Sexualstraftäter mit nekrophiler Neigung sich jahrelang in Kliniken an Dutzenden Leichen vergehen konnte. Der Mann wurde Ende 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt und wird das Gefängnis vermutlich nicht mehr lebend verlassen.
In der ersten Phase hatte die Untersuchung schwerwiegende Mängel in den beiden Krankenhäusern aufgedeckt. Nun geht es um die Situation der Bestattungsbranche.
Bestattungsbranche bisher nicht reguliert
Viele Menschen würden annehmen, dass das Bestattungswesen reguliert ist – und reagierten schockiert, wenn sie feststellen, dass das nicht der Fall sei, sagte Michael. „Tatsache ist, dass sich jeder als Bestatter betätigen kann. Er könnte das von zu Hause aus tun und die Leichen der Gestorbenen in seiner Garage aufbewahren, ohne dass ihn jemand daran hindern könnte.“
Immer wieder sorgten Fälle von Missbrauch oder unsachgerechter Lagerung von Leichen für Entsetzen, wie der Sender Sky News berichtete. Im Mai 2022 wurde ein Bestatter aus Blackpool zu 17 Jahren Haft verurteilt, nachdem er für Fotos neben nackten Leichen posiert und einen Mann aufgefordert hatte, in seinem Leichenschauhaus Sex mit einer Leiche zu haben. Im November 2021 erhielt eine Bestatterin aus der Region Manchester eine Haftstrafe, weil sie Tote verwesen ließ und deren Angehörige betrog.
Die Untersuchungskommission fand zudem in anderen Fällen Beweise dafür, dass persönliche Gegenstände nicht gemäß den Wünschen der Toten entsorgt wurden. Abfall wurde in einem Sarg zurückgelassen. Auf eine Leiche wurde gespuckt, weil der Gestorbene zu Lebzeiten eine andere Fußballmannschaft unterstützt hatte. (dpa/red)
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