Großbritannien aus dem Defizitverfahren der EU entlassen
Die EU-Finanzminister haben Großbritannien nach fast zehn Jahren offiziell aus dem Defizitverfahren entlassen. Die jährliche Neuverschuldung sei unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung gesunken, teilten die Ressortchefs in Brüssel mit.
Damit verbleiben nur noch Frankreich und Spanien unter dieser gesonderten Haushaltskontrolle. In der EU ist laut den sogenannten Maastricht-Kriterien eine jährliche Neuverschuldung von 3,0 Prozent des jeweiligen nationalen Bruttoinlandprodukts (BIP) erlaubt.
Halten sich Staaten nicht daran, werden ihnen in Defizitverfahren konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, wie sie ihre finanziellen Probleme innerhalb eines bestimmten Zeitraums in den Griff bekommen können. Für Länder, die den Euro eingeführt haben, sind bei anhaltendem Verstoß zudem hohe Geldstrafen möglich. In der Praxis wurden diese aber nie verhängt.
Im Jahre 2009/2010 lag die Neuverschuldung Großbritanniens noch bei zehn Prozent der Wirtschaftsleistung. Seitdem ist sie stetig gesunken. 2015/2016 lag sie bei 4 Prozent, 2016/2017 schließlich bei 2,3 Prozent.
Im Laufe der Jahre befanden die EU-Finanzminister zweimal, dass Großbritannien keine ausreichenden Gegenmaßnahmen eingeleitet habe, um die Neuverschuldung in den Griff zu kriegen. Da das Land aber nicht in der Eurozone ist, konnten keine Strafen verhängt werden. Großbritannien wird die EU im März 2019 verlassen. (dpa)
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