Glyphosat-Streit: Supreme Court weist Bayers Berufungsantrag zurück

Der Agrarchemie- und Pharmakonzern hat auf einen Befreiungsschlag im Dauerkonflikt um juristische Altlasten gehofft - und auf eine Signalwirkung für zahlreiche weitere Glyphosat-Klagen in den USA.
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Verpackung eines Unkrautvernichtungsmittels, das den Wirkstoff Glyphosat enthält.Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times22. Juni 2022

Der Bayer-Konzern ist in einem wegweisenden Rechtsstreit um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat mit einem Berufungsantrag beim obersten US-Gericht gescheitert.

Der US Supreme Court gab in Washington bekannt, sich mit dem für viele andere US-Verfahren richtunggebenden Fall nicht zu befassen. Für Bayer stirbt damit zunächst die Hoffnung auf einen Befreiungsschlag im Dauerkonflikt um juristische Altlasten, die der Agrarchemie- und Pharmakonzern sich mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto 2018 eingebrockt hatte.

Konkret ging es bei dem Antrag beim Supreme Court um die Überprüfung eines Urteils zugunsten des Klägers Edwin Hardeman, der glyphosathaltige Monsanto-Produkte für seine Krebserkrankung verantwortlich machte. Ihm waren 2019 nach einem Gerichtsprozess letztendlich gut 25 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen worden.

Umstrittenes Roundup als Auslöser für Krebserkrankungen

Bayer weist vehement zurück, dass Glyphosat Krebs verursacht. Der Konzern argumentiert mit der Zustimmung von Aufsichtsbehörden und Studien, die belegen sollen, dass Unkrautvernichter wie Monsantos umstrittenes Roundup bei vorschriftsgemäßer Anwendung sicher seien. Dabei verweist der Konzern auf die Einschätzung der US-Umweltbehörde EPA und auch der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland. Die zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.

Bayer äußerte sich nach der Gerichtsentscheidung enttäuscht: „Wir können die Ablehnung des Falls Hardeman durch den Supreme Court nicht nachvollziehen“, hieß es in einer Erklärung des Unternehmens. „Die Entscheidung untergräbt die Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen für Unternehmen, weil sie zulässt, dass jeder einzelne Bundesstaat der USA unterschiedliche Gebrauchshinweise verlangen kann.“

Entscheidung war absehbar

Im Dezember hatten die Richter des Supreme Courts angekündigt, die Meinung der US-Regierung zu dem Fall einzuholen, was zunächst als Zeichen des Interesses und somit positiv für Bayer schien. Die Empfehlung des Justizministeriums war jedoch für den Konzern ernüchternd– es stellte sich auf die Seite des Klägers. Der Argumentation Bayers, dass Bundesrecht Schadenersatzansprüche in einzelnen US-Staaten verhindere, stimmte die Regierung nicht zu. Insoweit kam die Entscheidung nicht überraschend.

Das Leverkusener Unternehmen hat jedoch bereits Vorkehrungen für eine Ablehnung des Supreme Court getroffen. Für diesen Fall hatte Bayer im vergangenen Sommer zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Mit diesem Geld will der Konzern ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen potenzieller neuer Kläger in den USA umzugehen.

Die Gerichtsentscheidung zeigte sich auch an der Börse. Die Aktie des Bayerkonzerns rutschte von 63,36 Euro (2o. Juni) kurzzeitig auf 60,66 Euro (21. Juni, 15:40 Uhr), endete aber bei 62,06 Euro. (dpa/red/sua)



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