Gestohlenes Mobiliar? Richter spricht Bolsonaro Entschädigung zu

Die Möbel waren eingelagert, nicht gestohlen: Der brasilianische Staat muss seinem früheren Präsidenten Bolsonaro Schadenersatz zahlen. Auch eine Gegendarstellung ist fällig.
Bolsonaro bezeichnete Bundesrichter Moraes als «Diktator».
Bolsonaro bezeichnete Bundesrichter Moraes jüngst als „Diktator“.Foto: Allison Sales/dpa
Epoch Times11. September 2024

Das vermeintlich gestohlene Mobiliar war nur eingelagert: Der brasilianische Staat muss dem ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro Schadenersatz zahlen, nachdem sein Nachfolger ihn öffentlich beschuldigt hatte, Möbel aus der Präsidentenresidenz entwendet zu haben.

Das Gericht ordnete an, dass die Präsidentschaft die gegen Bolsonaro erhobenen Vorwürfe zurücknehmen muss.

Wohnung selbst eingerichtet

Als Luiz Inácio Lula da Silva im Februar 2023 in den Alvorada-Palast einzog, beschuldigte er öffentlich den ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro, 260 Gegenstände aus der Präsidentenresidenz übernommen zu haben, darunter „das Bett“.

Bolsonaro und seine Frau Michelle Bolsonaro erklärten, dass sie während seiner Präsidentschaft von 2019 bis 2022 die staatlichen Möbel eingelagert hätten. Sie stellten klar, dass sie sich entschieden hatten, die Wohnung nach ihren persönlichen Vorlieben einzurichten, anstatt die vorhandenen staatlichen Möbel zu verwenden.

Diese Anschuldigung löste eine Kontroverse aus und führte zu weiteren Ermittlungen. Infolge dieser Anschuldigungen leiteten die Bolsonaros ein Gerichtsverfahren ein. Am Dienstag, den 10. September 2024, entschied ein Bundesrichter zu Gunsten des ehemaligen Präsidenten.

Ein Bundesrichter ordnete in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil an, dass Bolsonaro und seine Frau Michelle für den „moralischen Schaden“ mit umgerechnet 2.400 Euro entschädigt werden müssen. Der Richter verfügte außerdem, dass das Präsidialamt eine Gegendarstellung veröffentlichen muss.

Die für den Rechtsschutz des Staates zuständige Behörde erklärte gegenüber AFP, sie werde gegen das Urteil Berufung einlegen. (afp/red)



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