Gesetze gegen Burka und Nikab

Der Umgang mit der Vollverschleierung hat in einer Reihe von europäischen Ländern für Debatten gesorgt. Nachfolgend ein Überblick über Regelungen und Gesetzespläne in der EU.
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Burka-TrägerinnenFoto: SHAH MARAI/AFP/Getty Images
Epoch Times9. März 2017

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag in erster Lesung mit dem geplanten Burka-Teilverbot. Der Umgang mit der Vollverschleierung hat in einer Reihe von europäischen Ländern für Debatten gesorgt. Ein Überblick über Regelungen und Gesetzespläne in der EU:

FRANKREICH: Als erstes Land Europas verbannte Frankreich die Burka und den Gesichtsschleier Nikab, der nur die Augen freilässt, aus der Öffentlichkeit: Ein 2010 verabschiedetes Gesetzt trat dort im April 2011 in Kraft. Seitdem droht Frauen, die in der Öffentlichkeit eine Vollverschleierung tragen, eine Geldbuße von 150 Euro. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das Gesetz 2014 für rechtmäßig.

BELGIEN: In Belgien ist seit Juli 2011 ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit in Kraft. Neben Geldbußen drohen bei Zuwiderhandlungen bis zu sieben Tage Gefängnis.

NIEDERLANDE: Das niederländische Abgeordnetenhaus beschloss im November 2016 mit breiter Mehrheit ein Verbot der Vollverschleierung an öffentlichen Orten wie Schulen, Krankenhäusern und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auf offener Straße soll das Tragen von Burka oder Nikab aber erlaubt bleiben. Das Gesetz muss noch den Senat passieren. Vorgesehen sind Geldbußen von bis zu 410 Euro.

SCHWEIZ: Der Schweizer Nationalrat stimmte im vergangenen September mit knapper Mehrheit für ein landesweites Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Dem Gesetzentwurf muss aber noch der Ständerat zustimmen, in dem die Schweizer Kantone vertreten sind. Seit dem 1. Juli 2016 ist es bereits im Kanton Tessin verboten, sich in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Damit wird ein Volksentscheid aus dem Jahr 2013 umgesetzt.

BULGARIEN: Ebenfalls im September 2016 stimmte das bulgarische Parlament für ein Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit. Bei Verstößen droht beim ersten Mal eine Geldbuße von umgerechnet 100 Euro, bei wiederholten Verstößen von 750 Euro.

ÖSTERREICH: Bundeskanzler Christian Kern kündigte Ende Januar ein Verbot der Vollverschleierung an. Die geplante Maßnahme ist Teil eines Aktionsplans von Kerns SPÖ mit dem Koalitionspartner ÖVP.

ITALIEN: Schon seit 1975 ist es in Italien zum „Schutz der öffentlichen Ordnung“ ganz allgemein untersagt, sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu verbergen. Ein Burka-Verbot, wie die rechtspopulistische Lega Nord es fordert, lehnt die italienische Regierung aber ab.

GROßBRITANNIEN: Ein Verbot der Vollverschleierung gibt es hier nicht. Das Bildungsministerium veröffentlichte aber 2007 Richtlinien, mit denen Schuldirektoren den Nikab verbieten können.

DÄNEMARK: Dort wurde 2010 beschlossen, die Vollverschleierung im öffentlichen Raum zu begrenzen, ohne allerdings ein Verbot zu erlassen. Die Regierung überlässt es vielmehr Schulen, Unternehmen und Behörden, die Frage intern zu regeln.

SPANIEN: In der Region Katalonien erließen mehrere Städte in der Vergangenheit Burka-Verbote in öffentlichen Gebäuden Das Verfassungsgericht kippte diese Verbote aber 2013. (afp)



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