Gericht ordnet Anwesenheit Netanjahus bei Prozessauftakt an
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu muss zum Auftakt des Korruptionsprozesses gegen ihn vor Gericht erscheinen. Ein Jerusalemer Gericht wies am Mittwoch den Antrag seiner Anwälte ab, auf das Erscheinen Netanjahus zu verzichten. Das Gericht verwies auf das israelische Strafrecht, wonach der Angeklagte persönlich vor Gericht erscheinen muss. Die erste Anhörung ist für Sonntag angesetzt.
Netanjahus Anwälte hatten den Antrag gestellt, nachdem das Justizministerium Netanjahus Erscheinen angeordnet hatte. Sie argumentierten, er müsse von fünf Leibwächtern begleitet werden, womit die vom Gesundheitsministerium erlassenen Beschränkungen angesichts der Coronavirus-Pandemie nicht eingehalten werden könnten.
Zudem sei das Erscheinen Netanjahus nicht erforderlich, da es sich lediglich um eine „technische“ Anhörung handele, erklärten die Anwälte. Ziel der Staatsanwaltschaft sei eine „Medienkampagne“, die Netanjahu auf der Anklagebank zeige. Der langjährige Ministerpräsident weist alle Vorwürfe gegen ihn zurück und sieht sich als Opfer einer „Hexenjagd“ durch Staatsanwaltschaft und Medien.
Netanjahu ist der erste amtierende Ministerpräsident Israels, der sich wegen Korruption vor Gericht verantworten muss. Der 70-Jährige steht seit November wegen Bestechlichkeit, Betrugs und Untreue unter Anklage.
Nach einer Einigung mit seinem Ex-Rivalen Benny Gantz auf eine Einheitsregierung wurde Netanjahu am Wochenende erneut als Ministerpräsident vereidigt. Der Chef der rechtsgerichteten Likud-Partei ist seit 2009 ununterbrochen im Amt. Der Prozess gegen ihn dürfte inklusive Berufungen mehrere Jahre dauern. (afp/rm)
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