Gericht erlaubt Auslieferung von Ex-Katalanenpräsident Puigdemont an Spanien

Carles Puigdemont kann nach Spanien ausgeliefert werden – wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Das beschloß das schleswig-holstenische Oberlandesgericht. Die spanische Justiz will dies nicht akzeptieren.
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Carles Puidgemont Ende Oktober in Barcelona.Foto: Ruben Moreno/dpa
Epoch Times12. Juli 2018

Der Weg für eine Auslieferung des ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont von Deutschland nach Spanien ist frei. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig genehmigte am Donnerstag eine Überstellung wegen des Verdachts der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Eine Auslieferung wegen Rebellion erklärte das Gericht allerdings für unzulässig. Puigdemont begrüßte in einer ersten Reaktion, dass das von ihm organisierte Unabhängigkeitsreferendum nicht als Rebellion gesehen wird.

Gemäß der geltenden Rechtsgrundsätze dürfte Puigdemont damit in Spanien nur noch im Rahmen der vom OLG im Auslieferungsverfahren für zulässig erklärten Vorwürfe der Prozess gemacht werden – also nicht mehr wegen Rebellion, auf die in Spanien bis zu 30 Jahren Haft stehen. „Der Senat geht davon aus, dass die spanischen Gerichte diesen Grundsatz beachten“, erklärte das Gericht in Schleswig.

Oberstes Gericht in Spanien wird dies nicht akzeptieren

Das Oberste Gericht Spaniens wird eine Auslieferung des Separatisten-Führers Carles Puigdemont durch Deutschland, die ein Prozess gegen den 55-Jährigen nur wegen Untreue gestattet, nach spanischen Medienberichten nicht akzeptieren.

Der zuständige Richter Pablo Llarena habe sich bereits für eine Rücknahme des europäischen Haftbefehls gegen Puigdemont entschieden, berichtet „El Mundo“.

Puidgemonts Anwälte kündigten an, „umgehend die nächsten Schritte zu prüfen“. Sie könnten versuchen, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, um eine Auslieferung des Politikers nach Spanien zu verhindern.

Die schleswig-holsteinische Generalstaatsanwaltschaft erklärte, sie werde „zeitnah“ über die Bewilligung einer Überstellung entscheiden. Nach Angaben einer Sprecherin ist die Entscheidung zur Bewilligung einer Auslieferung praktisch gefallen. Die abschließende Prüfung beziehe sich lediglich noch auf mögliche „Abschiebehindernisse“. Diese sehe aber weder ihre eigene Behörde noch das Gericht, sagte die Sprecherin mit Verweis auf den OLG-Beschluss.

Puidgemont: Volksentscheid am 1. Oktober war keine Rebellion

Puigdemont erklärte im Kurzbotschaftendienst Twitter mit Blick auf den Vorwurf der Rebellion, dies sei eine „Hauptlüge“ des spanischen Staates, die nun widerlegt sei. „Die deutsche Justiz sagt, dass es sich beim Volksentscheid vom 1. Oktober nicht um eine Rebellion handelt“, schrieb Puigdemont. Er gab sich zugleich entschlossen: „Wir kämpfen bis zum Ende.“

Andere Mitglieder der abgesetzten katalanischen Regionalregierung sind in Spanien seit Monaten in Untersuchungshaft und werden von der spanischen Justiz wegen Rebellion verfolgt.

Mit seiner Entscheidung entsprach das OLG in einem entscheidenden Punkt nicht dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die eine Auslieferung auch wegen des von der spanischen Justiz erhobenen Vorwurfs der Rebellion für zulässig ansah. Zur Begründung hatte die Behörde darauf verwiesen, dass dies dem deutschen Straftatbestand des Hochverrats oder zumindest dem des Landfriedensbruchs entsprechen würde.

Das sahen die Richter anders. Ein „Ausmaß an Gewalt“, wie es die deutsche Hochverratsvorschrift voraussetze, sei bei dem Unabhängigkeitsreferendum „nicht erreicht worden“. Auch der Vorwurf des Landfriedensbruchs greife bei dem Beschuldigten nicht.

Weitere juristische Möglichkeiten werden geprüft

Spanien respektiert nach den Worten von Regierungschef Pedro Sánchez die Entscheidung des Oberlandesgerichts. „Wir kommentieren die Entscheidungen der Justiz nicht, wir respektieren sie (…), sei es in Spanien, in Belgien, in Deutschland oder anderswo“, sagte Regierungschef Sánchez am Rande des Nato-Gipfels in Brüssel. Wichtig sei, dass Puigdemont und seinen Mitstreitern in Spanien der Prozess gemacht werde.

Puigdemonts Verteidiger bezeichneten das spanische Vorgehen als „Kriminalisierung demokratischen Verhaltens“. Deutschland dürfe sich daran nicht beteiligen und sollte sich aus „innerstaatlichen hochbrisanten spanischen Querelen“ heraushalten, erklärten die Anwälte in Hamburg, Berlin und München. Sie würden nun die weiteren juristischen Möglichkeiten in dem Fall prüfen.

Der Streit um die Unabhängigkeitsbestrebungen Kataloniens war im vergangenen Jahr eskaliert, als Puigdemont das von der spanischen Justiz als illegal eingestufte Referendum organisierte. Nach der Abstimmung rief die Regionalregierung Ende Oktober einseitig Kataloniens Unabhängigkeit aus. Die Regierung in Madrid setzte daraufhin Puigdemont und sein Kabinett ab.

Die spanische Justiz beschuldigte Puigdemont seither der Rebellion, des Aufruhrs und der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Er floh im Oktober nach Belgien und wurde im März auf Grundlage eines von Spanien erwirkten europäischen Haftbefehls auf der Durchreise in Schleswig-Holstein festgenommen. Spanien beantragte danach die Auslieferung.

(afp/dpa)



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