Geldstrafen: Menschenrechtsgericht verurteilt Litauen und Polen wegen CIA-Geheimgefängnissen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien und Litauen wegen ihrer Komplizenschaft bei dem berüchtigten CIA-Programm für Geheimgefängnisse verurteilt.
Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag zwei Männern Recht, die zwischen 2004 und 2006 in „black sites“ (schwarzen Orten) des US-Auslandsgeheimdienstes CIA in den beiden osteuropäischen Staaten festgehalten und nach eigenen Angaben gefoltert wurden.
Die Behörden der EU-Staaten Rumänien und Litauen hätten dies geduldet, heißt es in dem Urteil. Sie seien damit mitschuldig an den brutalen Misshandlungen. Zudem hätten sie zugelassen, dass die beiden Kläger anschließend in das US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba gebracht wurden, wo ihnen weitere Misshandlungen drohten.
Die Regierungen in Bukarest und Vilnius wurden angewiesen, jedem der Männer 100.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Hintergründe der Kläger
Bei einem der Kläger handelt es sich um einen 53 Jahre alten saudiarabischen Staatsbürger. Ihm werfen die US-Behörden die Beteiligung an einem Anschlag auf ein US-Schiff im Jahr 2000 im Jemen vor. Dabei waren 17 Menschen getötet worden.
Der zweite ist ein staatenloser Palästinenser, der nach Überzeugung der US-Fahnder direkt an der Vorbereitung der Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington beteiligt war. Beide Kläger sind heute noch im Gefangenenlager Guantanamo inhaftiert. Der Straßburger Gerichtshof hatte daher keine Möglichkeit, mit ihnen direkt in Kontakt zu treten.
In seinem Urteil stützte er sich unter anderem auf Aussagen der Kläger gegenüber dem Roten Kreuz und einem US-Militärgericht sowie auf den 2014 veröffentlichten Bericht des US-Senats über das gewaltsame Vorgehen der CIA gegen Terrorverdächtige. Demnach wurden die Kläger tagelang mit dem Kopf nach unten aufgehängt oder auch gegen Mauern geschleudert.
Die Länder unternahmen wenig, um die Fälle aufzuklären
Als erschwerend werteten die Straßburger Richter, dass weder Rumänien noch Litauen ausreichende Ermittlungen zu den Vorwürfen unternommen haben. Die rumänischen Behörden machen bisher geltend, es gebe keinerlei Beweise für die Vorwürfe. In Litauen wurden die Ermittlungen im Juni 2010 ergebnislos eingestellt.
Das Urteil wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer einstimmig gefällt. Rumänien und Litauen können dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.
Der US-Geheimdienst hatte nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 mehrere Jahre lang Terrorverdächtige weltweit gejagt und teils an geheimen Orten in Europa festgehalten.
Einem im Dezember 2014 vom US-Senat veröffentlichten Bericht zufolge wurden 119 Menschen unter Terrorverdacht von der CIA verschleppt, an „schwarzen Orten“ festgehalten und mit brutalen Methoden verhört. (afp)
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