„Gelbwesten“-Proteste: Frankreichs Innenminister will unsichtbare Marker einsetzen
In Reaktion auf neuerliche Gewaltexzesse am Rande von Gelbwesten-Kundgebungen am Wochenende in Paris hat Frankreichs Premierminister Édouard Philippe am Montag angekündigt, die Einsatzkräfte künftig mit „Markierern“ auszustatten. Dies berichtet „Le Figaro“. Mithilfe dieser Paintball-Waffen soll es diesen ermöglicht werden, Randalierer und Vandalen unter den Demonstranten zu kennzeichnen.
Innenminister Christophe Castaner hält diese Maßnahme für tauglich, um ähnliche Szenen wie am Samstag zu verhindern, als in Paris vielerorts Geschäfte geplündert wurden und Schaufenster zu Bruch gingen. Der Minister erklärt, man wolle zwei verschiedene Formen von Markierungen benutzen:
Die erste ist ein Farbmarker, mit dem beispielsweise jemand in dem Moment markiert wird, in dem er eine Straftat begeht, und der es erleichtert, ihn zwei Stunden später in der U-Bahn aufzugreifen und festzunehmen. Der andere ist ein Transparentmarker, der es noch einige Wochen später ermöglicht, im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen gegen unbekannte Täter Spuren sichtbar zu machen.“
Unsichtbar, geruchlos und ungiftig
Die Produkte, die zu diesem Zweck eingesetzt werden, sogenannte PMCs, sind für das freie Auge nicht erkennbar, geruchlos und ungiftig. Sie erlauben es, Gegenstände, Personen und Örtlichkeiten zu markieren. Sie werden bereits jetzt im Strafverfahren und vonseiten der Gendarmerie im Verwaltungsverfahren zu Beweiszwecken eingesetzt. Auch Kaufhäuser haben sie bereits eingesetzt, um diebstahlssensible Waren zu markieren. Allerdings kommen sie bislang nicht zum Einsatz, um Festnahmen sicherzustellen.
Thierry Vallat von der Rechtsanwaltskammer in Paris erklärt, die Zusammensetzung der verwendeten Substanz ermögliche eine Zuordnung dahingehend, dass sich jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort aufgehalten habe. Dies sei im Beweisverfahren für die Ermittler von entscheidendem Vorteil.
Das Problematische daran wäre, dass die Substanz bis zu sechs Monaten nach ihrer Anwendung dem Markierten anhafte und in dieser Zeit mehr oder minder ein nahtloses Nachvollziehen seiner täglichen Gewohnheiten und ein Bewegungsprofil ermögliche. Die Substanz lasse sich am Körper und an der Kleidung feststellen. Auch wenn der Markierte sich vom Tatort entferne und die Kleidung wechsle, lasse sich unter ultraviolettem Licht, beispielsweise während der Kontrolle in einer Diskothek, die Spur des Markers erkennen.
Markierung bleibt ein Beweismittel unter vielen
Minister Castaner zufolge wolle man die Markierer bereits am kommenden Wochenende zum Einsatz bringen, für das neuerliche Proteste der Gelbwesten-Bewegung angekündigt sind.
Vallat erklärte, die Stoffe seien auch während der Demonstrationen am 1. Mai des Vorjahres in Paris zum Einsatz gekommen. Es habe sich jedoch damals lediglich um ein Experiment gehandelt. Premier Philippe wolle den Einsatz von Markierern systematisieren.
Ein ultimativer Beweis im Strafverfahren sei die Markierung nicht, führte Vallat weiter aus. Es sei ein Beweismittel unter vielen und unterliege am Ende der freien Beweiswürdigung. Insbesondere müsse bewiesen werden, dass man tatsächlich vorsätzlich an einer strafbaren Handlung teilgenommen habe. Wer im Moment der Plünderung eines Kaufhauses vor diesem markiert wurde, habe sich lediglich zum Zeitpunkt der Tat am Tatort aufgehalten. Er muss mit dieser aber nicht zwingend selbst etwas zu tun gehabt haben.
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