Sind die Fälle von Biden und Trump ähnlich gelagert? Das sagen Rechtsexperten
In einem verschlossenen Schrank im Penn Biden Center der Universität Pennsylvania haben Anwälte des US-Präsidenten Joe Biden Geheimunterlagen gefunden. Diese soll er während seiner Zeit als Vizepräsident mitgenommen und dort gelagert haben. Der Präsident selbst gibt sich angesichts des Fundes „überrascht“ und verspricht „volle Kooperation mit den Behörden“. Das Justizministerium untersucht den Fall.
Angesichts der FBI-Razzia im Wohnsitz von Ex-Präsident Donald Trump in einem ähnlich gelagerten Fall hat der Fund nicht nur rechtliche, sondern auch politische Brisanz. Neben der Frage, wie nun die nächsten rechtlichen Schritte aussehen, stellt sich auch die Frage der Glaubwürdigkeit der derzeitigen Regierung. Schließlich war es Biden, der den Ermittlungen gegen Trump besondere Priorität einräumte.
Für die Republikaner im Kongress, die zahlreiche Untersuchungen gegen den derzeitigen US-Präsidenten planen, ist der Fall ein neuer Prüfstein für die amtierende Regierung. James Comer, der neue Vorsitzende des House Oversight Committee (Aufsichtsausschuss), betonte gegenüber CBS: „Wir wollen genau wissen, welche Dokumente von Präsident Trump und welche von Präsident Biden entwendet wurden. Und wir wollen wissen, ob sie Präsident Biden anders behandeln als Präsident Trump.“ Epoch Times befragte drei Rechtsexperten zu ihrer Meinung, was sie zu den Fällen denken.
„Kein rechtlicher Unterschied zwischen den beiden“
Für Derek Jacques, Inhaber und Rechtsvertreter der Anwaltskanzlei mitten in Michigan, liegt die Sache klar auf der Hand. „Die Entfernung von als geheim eingestuften Dokumenten stellt für jeden Beamten ein Problem dar, ganz gleich ob Biden oder Trump“, betonte er.
„Die Aufbewahrung im Büro von Bidens Denkfabrik unterscheidet sich nicht wirklich von Trumps Dokumentenversteck in Mar-a-Lago“, sagte Jacques, auch wenn es scheine, dass die Aufbewahrung in einem Privathaus weniger sicher ist. „Rechtlich gibt es da keinen Unterschied.“ Folglich müsse der Biden-Fall ebenso untersucht werden. Und vor allem müsse geklärt werden, ob er nationale Sicherheitsinteressen berührt, so Jacques.
Obwohl es rechtlich keinen Unterschied gibt, sieht er jedoch ein politisches Dilemma für den US-Präsidenten. „Der Dokumenten-Fund ermöglicht den Republikanern, Biden und sein Team als Heuchler hinzustellen“, sagte er. Schließlich habe die Biden-Regierung die Einhaltung des Presidential Records Acts zur obersten Priorität gemacht, um gegen Trump vorzugehen. Das Gesetz regelt den Besitz und die Weitergabe offizieller Unterlagen von Präsidenten und Vizepräsidenten nach ihrer Amtszeit.
Vorwurf der Justizbehinderung gegen Trump
Aron Solomon, JD, ein für den Pulitzer-Preis nominierter Autor und leitender Rechtsanalyst von Esquire Digital, sieht durchaus Unterschiede in beiden Fällen. Zum einen mache es alleine die Menge der geheimen Dokumente. Bei Biden gebe es nur wenige, die der Geheimhaltung unterliegen. Zum anderen hätten Bidens Anwälte die Unterlagen sofort ausgehändigt, bevor sie von offizieller Stelle darum gebeten wurden. Anders dagegen habe Trump absichtlich „streng geheime“ Dokumente vor dem FBI verborgen, so Solomon. Auch nach offizieller Vorladung habe sich der Ex-Präsident geweigert, die Materialien zurückzugeben.
Wie aus Gerichtsakten vom August 2022 hervorgeht, hatte das Justizministerium im Mai 2022 die Herausgabe von Trumps „streng geheimen“ Unterlagen gefordert, die dann am 3. Juni desselben Jahres von Beamten in Mar-a-Lago abgeholt wurden. Trotz einer eidesstattlichen Erklärung, dass alle geforderten Akten übergeben wurden, zweifelte das FBI die Richtigkeit der Angaben an und erwirkte einen Durchsuchungsbefehl.
„Die Tatsache, dass das FBI innerhalb weniger Stunden doppelt so viele Dokumente mit dem entsprechenden Klassifizierungsmerkmal fand, lässt Zweifel am Ausmaß der Zusammenarbeit aufkommen“, heißt es in dem Gerichtsdokument. Das Justizministerium prüft deshalb auch den Vorwurf der Justizbehinderung. Trump hingegen behauptet, dass er die Dokumente bereits freigegeben hatte und diese somit keiner Geheimhaltung mehr unterlagen.
Ähnlich wie Solomon sieht es auch Omar Ochoa, Gründer der Anwaltskanzlei Omar Ochoa und Stadtanwalt von Edinburg, Texas. In einer Mitteilung an Epoch Times schreibt er: „Es scheint bei Biden keine Anzeichen für eine mögliche Behinderung der Justiz zu geben, da der Besitz der Dokumente selbst offengelegt wurde. Auch arbeitet Bidens Anwaltsteam mit dem Nationalarchiv und dem Justizministerium zusammen.“
Justizbehinderung nicht bewiesen
Jacques widerspricht Solomons Argument, dass allein die Menge der Dokumente einen Unterschied mache. Dieses sei rechtlich irrelevant. Vielmehr sei die Einstufung „streng geheim“ ausschlaggebend. Was den Vorwurf der Justizbehinderung gegen Trump angeht, stelle sich für ihn rechtlich die Frage, ob Trump die vom FBI beschlagnahmten Dokumente bereits freigegeben hatte oder nicht.
Einzelheiten über den Status der Dokumente seien noch unbekannt und Gegenstand einer Untersuchung. Allerdings sei Biden nicht befugt gewesen, Dokumente freizugeben. „Und diese Tatsache ist wesentlich“, betonte Jacques.
Jacques stimmte seinen Rechtskollegen jedoch zu, dass Bidens Umgang mit den Dokumenten den Anschein erwecke, „als wäre ihm ein Fehler unterlaufen, den er ehrlich zugibt“. Bei Trump sehe es hingegen so aus, „als hätte er etwas zu verbergen“, was das Justizministerium ermutige, „tiefer zu graben“.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: ‘No Legal Difference’ Between Biden’s Classified Document Stash and Trump’s: Lawyer (deutsche Bearbeitung nh)
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