Geheimakten beantragt: Mit „Sweetheart-Deal” erreichte Sextäter Epstein eine der mildesten Strafen in US-Geschichte
Der von den US-Demokraten geführte Aufsichts- und Reformausschuss hat am Freitag im Rahmen einer Untersuchung von Jeffrey Epsteins geheimer Nicht-Verfolgungsvereinbarung, Dokumente von Bundesstaatsanwälten und Strafverfolgungsbeamten aus Florida angefordert.
Der Aufsichts- und Reformausschuss des Repräsentantenhauses sandte Briefe an den US-Generalstaatsanwalt William Barr (pdf) und Richard Swearingen (pdf), den Kommissar der Strafverfolgungsbehörde von Florida, mit der Bitte um „Dokumente und Informationen bezüglich des günstigen Deals für den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein und der Verschleierung des Deals – vor den Opfern von Herrn Epsteins Verbrechen“.
Der Ausschuss will die Dokumente bis zur ersten Januarwoche 2020 vorgelegt bekommen.
Am 6. Juli wurde Epstein, damals 66-jähriger Geschäftsmann und bereits registrierter Sexualstraftäter, wegen neuer Vorwürfe des Sexhandels mit minderjährigen Mädchen verhaftet. Am 10. August wurde Epstein tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden, was als „scheinbarer Selbstmord“ bezeichnet wurde. Während Gerichtsmediziner seine Todesursache als Selbstmord einstuften, sind einige Juristen und medizinische Experten der Meinung, dass genug Indizien und Beweise für einen Mord vorhanden seien.
Die Staatsanwaltschaft des südlichen Bezirks von New York hat Epstein am 8. Juli in einer juristischen Anfechtung einer früheren Vereinbarung, auch bekannt als „Sweetheart-Deal“, der vor mehr als einem Jahrzehnt stattfand, des Kindersexhandels angeklagt.
Epsteins Anwälte argumentierten im Juli, dass Epstein nach diesem Deal, der 2008 mit dem Justizministerium und dem Südlichen Bezirk von Florida unterzeichnet wurde, gegen neue Anklagen wegen Verbrechen, die im selben Zeitraum begangen wurden, immun ist.
In der Zwischenzeit kündigte das Justizministerium Anfang Februar in einer nachdrücklichen Erklärung eine interne Untersuchung der Vereinbarung an.
Am 21. Februar entschied ein Bundesrichter, dass die Staatsanwälte der US-Staatsanwaltschaft von Florida das Gesetz gebrochen hatten, als sie den Deal abwickelten. Da die mutmaßlichen Opfer von Epstein über den Deal nicht informiert wurden, sei gegen das Verbrechensopferrechtsgesetz, den Crime Victim’s Rights Act, verstoßen worden.
Nicht-Verfolgungsvereinbarung
Die Vereinbarung, auch Bundesverfolgungsvereinbarung genannt, wurde 2008 ausgearbeitet, nachdem Epstein 2007 beschuldigt wurde, einen internationalen Kindersexring – in seiner Villa in Palm Beach und auf einem 72 Hektar großen privaten Inselanwesen in der Karibik – Little St. James Island – zu betreiben. Dort soll er mehr als 100 minderjährige Mädchen über acht Jahre lang sexuell genötigt haben.
Durch den Deal konnte Epstein eine beträchtliche Zeit hinter Gittern entkommen und nur 13 Monate in einem privaten Teil des Palm Beach County Gefängnisses in Florida „absitzen“. Der damals 54 Jahre alte Epstein bekannte sich in Bezug auf weniger gewichtige Anklagen schuldig – lediglich wegen Förderung zur Prostitution Minderjähriger – vor einem Staatsgericht, anstatt vor einem Bundesgericht. Er musste finanzielle Abfindungen an die Opfer leisten, sich als Sexualstraftäter registriert lassen und den Behörden nicht offengelegte Informationen weitergeben.
Gemäß der Vereinbarung durfte Epstein behaupten, dass er nicht wusste, dass die Mädchen, die er sexuell genötigt hatte, unter 18 Jahre alt waren. Der Deal sah auch eine Vereinbarung zur Arbeitsfreigabe vor, die es Epstein erlaubte, das Gefängnis 12 Stunden am Tag und sechs Tage die Woche zu verlassen und unbeaufsichtigt in seinem Büro in der Innenstadt von West Palm Beach zu arbeiten.
Darüber hinaus wurde der Deal unter Verschluss gehalten. Das bedeutet, dass Informationen über Epsteins vermeintliche Verbrechen, und Menschen, die daran beteiligt waren sowie spezifische Details zur Verhandlung des Deal nicht einsehbar sind.
Epsteins 13-monatige Haftstrafe gilt als eine der mildesten in der Geschichte der USA für einen Serien-Sexualstraftäter.
Arbeitsminister Alex Acosta war zum Zeitpunkt des Deals der US-Staatsanwalt des Südlichen Bezirks von Florida. Gerichtsakten und E-Mails, die der Miami Herald erhielt, zeigen, dass Acosta persönlich in den Deal verwickelt war. Acosta trat im Juli dieses Jahres in Anbetracht einer erneuten Prüfung des Deals zurück.
William Patrick und The Associated Press haben zu diesem Bericht beigetragen.
Das Original erschien in The Epoch Times USA (deutsche Bearbeitung von rm)
Originaltitel: House Committee Requests Documents to Investigate Jeffrey Epstein’s Secret Plea Deal
Eine Buchempfehlung vom Verlag der Epoch Times
Wer hat die Weltherrschaft? Wir leben in einer Zeit des Umbruchs. Immer klarer wird, dass die Geschichte der Menschheit nicht so ablief, wie sie heutzutage gelehrt wird. Das Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ gibt die lange gesuchten Antworten.
„Kapitalismus abschaffen“? „Wohnungsgesellschaften enteignen“? Familie auflösen? Keinen Wohlstand und keine Kinder mehr wegen des Klimas? Frühsexualisierung? Solche Gedanken sind in Politik, Medien und Kultur populärer denn je. Im Kern drücken sie genau das aus, was einst schon Karl Marx und seine Anhänger der gesamten Menschheit aufzwingen wollten.
Der Kommunismus hat im 20. Jahrhundert hunderte Millionen Menschen physisch vernichtet, heute zielt er auf ihre Seelen. Bei vielen Menschen blieb glücklicherweise die der menschlichen Natur innewohnende Güte erhalten – was den Menschen die Chance gibt, sich vom Einfluss des „Gespenst des Kommunismus“ zu befreien.
Hier weitere Informationen und Leseproben.
ISBN Band 1: 978-3-9810462-1-2, Band 2: 978-3-9810462-2-9, Band 3: 978-3-9810462-3-6. Einzeln kostet jeder Band 19,90 Euro (zzgl. 2,70 Euro Versandkosten), alle drei Bände gemeinsam sind im Moment noch zum Sonderpreis von 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands) zu erwerben. Das Buch hat insgesamt 1008 Seiten und über 1200 Stichworte im Indexverzeichnis.
Bestellmöglichkeiten: Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich in unserem neuen Online-Buch-Shop, bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]
Das Buch gibt es auch als E-Book und als Hörbuch
Das E-Book gibt es in den Formaten PDF, EPUB oder MOBI. Das Hörbuch bieten wir im MP3-Format zum Download an. Einzeln kostet jeder Band 17,90 Euro, alle drei Bände sind im Moment noch zum Sonderpreis von 43,00 Euro zu erwerben. E-Books und Hörbücher sind in unserem neuen Online-Buch-Shop oder direkt beim Verlag der Epoch Times bestellbar – Tel: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion