Franzose und Tunesier im Irak wegen IS-Mitgliedschaft zum Tode verurteilt

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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times29. Mai 2019

Im Irak ist ein weiterer Franzose wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zum Tode verurteilt worden.

Ein Gericht in Bagdad verhängte am Mittwoch nach einer kurzen Anhörung die Todesstrafe gegen Yassine Sakkam, wie eine AFP-Reporterin berichtete.

Kurz zuvor war der Tunesier Mohammed Berriri zum Tode verurteilt worden. Seit Sonntag wurde damit gegen insgesamt sieben Franzosen die Todesstrafe verhängt.

Der 29-jährige Sakkam gestand, der IS-Miliz die Treue geschworen zu haben. Er habe 70 Dollar im Monat erhalten. In Frankreich habe er sich weder für Palästina, den Irak oder den Krieg interessiert und nur Geld verdienen wollen.

„Zwischen zwei Gläsern und Kokain habe ich meinen Bruder (in Syrien) angerufen und gesagt, ich komme zu dir“, sagte Sakkam. Später habe sich sein Bruder nahe der irakischen Grenze in die Luft gesprengt.

IS-Mitglieder behaupten, ihren Kampf für die IS-Miliz zu bedauern

Heute bedauere er, für sie gekämpft zu haben, sagte Sakkam und bat „den irakischen Staat und die Opfer um Entschuldigung“. Auch der 24-jährige Berriri bedauerte den Kampf für die IS-Miliz.

„Ich bin nach Syrien gereist, weil ich genervt war, und dachte, dass der IS die Schwächsten verteidigt. Heute sehe ich die Wahrheit über den IS und habe mit dieser Organisation nichts mehr zu tun“, versicherte Berriri bei der nicht einmal einstündigen Anhörung.

Er war in Syrien festgenommen worden und im Januar mit elf Franzosen in den Irak gebracht worden. Berriri war auch zunächst für einen Franzosen gehalten worden.

Doch gab er vor Gericht an, zwar in Frankreich gelebt zu haben, aber nicht die französische Staatsbürgerschaft zu besitzen. Im Irak steht auf die Mitgliedschaft in einer „Terrororganisation“ die Todesstrafe, egal ob die Betroffenen für sie gekämpft haben oder nicht.

Frankreich will Vollstreckung verhindern, sie aber nicht zurückholen

Die Verurteilten haben nun 30 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Die französische Regierung will die Vollstreckung der Todesurteile verhindern.

Eine Rücknahme ihrer Staatsbürger lehnt sie aber ab und betont, sie sollten dort verurteilt werden, wo sie ihre Verbrechen begangen haben.

Menschenrechtsaktivisten warnen aber vor der Gefahr von Folter im Irak und sehen die Rechte der Angeklagten in den Schnellverfahren nicht garantiert. (afp)



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