Französisches Wahlrecht: harte Nuss für kleine Parteien

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Epoch Times14. Dezember 2015
Das französische Mehrheitswahlrecht stellt für kleine Parteien eine schwer zu nehmende Hürde dar. Auch die erfolgreicheren unter ihnen gehen am Ende häufig leer aus oder sind kaum in wichtigen Parlamenten des zentralistisch organisierten Frankreich vertreten.

So verfügt die Front National (FN) trotz ihrer seit Jahren deutlich zweistelligen Ergebnisse aktuell nur über jeweils zwei Sitze in den beiden Parlamentskammern Nationalversammlung und Senat. Ganz anders im EU-Parlament: Bei der Europawahl, für die auch in Frankreich das Verhältniswahlrecht gilt, wurde die FN 2014 stärkste politische Kraft und holte 24 Sitze.

Ein Überblick über Regelungen im französischen Wahlrecht:

Präsidentschaft – Alle fünf Jahre wird der Präsident bestimmt – bisher stets in zwei Wahlgängen. In der ersten Runde ist eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Gelingt dies keinem der Bewerber, treten die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus Runde eins in einer Stichwahl gegeneinander an.

Nationalversammlung – Die 577 Abgeordneten werden alle fünf Jahre gewählt. Ohne absolute Mehrheit im ersten Wahlgang dürfen alle Kandidaten mit mindestens 12,5 Prozent der Stimmen in der zweiten Runde antreten. Dann ist eine relative Mehrheit ausreichend.

Senat – Die 348 Mitglieder der zweiten Parlamentskammer werden alle drei Jahre jeweils zur Hälfte indirekt von einer Wahlversammlung gewählt. Dazu gehören die 577 Abgeordneten der Nationalversammlung, etwa 1870 Regionalräte, 4000 Räte der Départements sowie 142 000 Delegierte der Gemeinderäte. Das Kräfteverhältnis im Senat spiegelt also immer mit Zeitverzögerung die Ergebnisse der anderen Wahlen.

Regionen – Erzielt bei Regionalwahlen eine Liste in der ersten Runde die absolute Mehrheit, erhält sie die Mehrheit der Sitze. Parteien mit mehr als fünf Prozent werden in diesem Fall nach dem Verhältnis ihrer Stimmen bedacht. Andernfalls findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem alle Listen mit mehr als zehn Prozent teilnehmen können. Zudem können sie mit Listen fusionieren, die im ersten Wahlgang mindestens fünf Prozent erreichten.

Europa – Die Wahl zum Europaparlament erfolgt auch in Frankreich nach dem Verhältniswahlrecht mit nationalen Listen. Es gilt eine Fünf-Prozent-Hürde. Frankreich wird von 74 Abgeordneten in Straßburg vertreten.

(dpa)


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