Frankreichs Umweltminister: Trumps Haltung kein Grund für „Katastrophenstimmung“
Der weltweite „Kampf gegen die Klimaerwärmung“ ist nach Ansicht des französischen Umweltministers Nicolas Hulot „unumkehrbar“ und könnte trotz der Haltung der USA sogar noch beschleunigt werden.
Am zweiten und letzten Tag des Treffens der Umweltminister der sieben führenden Industriestaaten (G7) sagte Hulot am Montag in Bologna, das Pariser Klimaabkommen von 2015 sei der „einzige rechtliche Rahmen“ für Verhandlungen. Die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, das Abkommen aufzukündigen, sei kein Grund, in „Katastrophenstimmung“ zu verfallen.
Das Engagement der USA bei anderen Themen wie der Säuberung der Meere von winzigen Plastikteilchen steht Hulot zufolge nicht in Frage. Auch der Einsatz von Industriellen für grüne Technologien und erneuerbare Energien werde durch Trumps Position nicht beeinflusst.
Vertreter der US-Regierung bei dem Treffen in Bologna war der Chef der Umweltbehörde EPA, Scott Pruitt. Der entschiedene Befürworter des Austritts aus dem Klimaabkommen war am Sonntag wieder abgereist. Er erklärte, die USA würden weiter nach einem „positiven Engagement“ mit ihren G7-Partnern suchen.
Der Chef des UN-Umweltprogramms UNEP, Erik Solheim, sagte, die übrigen sechs G7-Staaten seien „absolut entschlossen“, in der Klimafrage am Ball zu bleiben – „egal, was im Weißen Haus passiert“. Im Bereich der grünen und erneuerbaren Energie gebe eine „Unmenge neuer Jobs“. Es könne dort sehr viel mehr Geld generiert werden als bei der fossilen Energie.
Beim G7-Gipfel im sizilianischen Taormina scheiterten die übrigen G7-Staaten Ende Mai mit dem Versuch, Trump ein Bekenntnis zum Pariser Abkommen abzuringen. Wenige Tage später kündigte Trump dann an, die „schlechte Klimaschutzvereinbarung“ von 195 Staaten ab sofort nicht mehr umzusetzen. Das Pariser Abkommen gehe einseitig zu Lasten seines Landes und koste dort Jobs.
UN-Klimasekretärin Patricia Espinosa sagte in Bologna, die USA blieben beim Klimaabkommen unabhängig von Trumps Entscheidungen Verhandlungspartei, da das Abkommen eine dreijährige Kündigungsfrist vorsehe. Ihren Ausstieg können die USA frühestens im November 2019 beantragen, in Kraft treten kann die Entscheidung frühestens ein weiteres Jahr später – einen Tag nach der nächsten US-Präsidentenwahl. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion