Frankreich vor Chaos? Le Pen und das drohende Misstrauensvotum
Marine Le Pen droht einmal mehr mit dem Sturz der französischen Regierung. „Wir werden nicht akzeptieren, dass die Kaufkraft der Franzosen weiter geschmälert wird“, sagte Le Pen am Mittwoch dem Sender RTL. „Wenn diese rote Linie überschritten wird, dann stimmen wir beim Misstrauensvotum gegen die Regierung“, sagte Le Pen.
Es wird damit gerechnet, dass es im Dezember zu einem Misstrauensvotum kommt, wenn die Regierung keine Mehrheit für ihren Haushaltsentwurf zusammenbekommt.
Sie kann das Gesetz dann auf der Basis des umstrittenen Verfassungsartikels 49.3 ohne Schlussabstimmung verabschieden, muss dafür aber ein Misstrauensvotum überstehen.
Da die linke Opposition bereits angekündigt hat, gegen die Regierung zu stimmen, ist Le Pens Partei Rassemblement National (RN) das Zünglein an der Waage.
Regierung plant höhere Stromsteuern und spätere Rentenerhöhung
Der RN fordert, „die Steuern für Haushalte und Unternehmen nicht zu erhöhen und die Rentner nicht zu belasten“, betonte die Fraktionsvorsitzende Le Pen.
Die Regierung hatte in ihrem Entwurf höhere Stromsteuern, eine Sondersteuer für die größten Unternehmen und einen Aufschub der nächsten Rentenerhöhung vorgesehen. In der Nationalversammlung wurde der Entwurf stark abgeändert.
Falls die Regierung den Haushalt mit Hilfe des Paragraphen 49.3 verabschieden will, kann sie auf den ursprünglichen Entwurf zurückgehen.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit nun hoch, dass die Regierung das Misstrauensvotum nicht überlebt. Eine Neuwahl ist frühestens im kommenden Sommer möglich. Der Haushaltsentwurf für 2025 muss allerdings bis Ende des Jahres abgestimmt sein.
Le Pen will 2027 erneut antreten
Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot warf Le Pen indirekt vor, das Land „ins Chaos zu stürzen“. „Wer immer die Regierung stürzt, beraubt das Land seines Haushalts und stürzt es ins Chaos“, sagte Barrot dem Sender „CNews“.
Es gebe derzeit keine alternative Mehrheit als die des Regierungslagers plus eines Teils der Konservativen, dem sogenannten „gemeinsamen Fundament“.
Le Pen will 2027 zum vierten Mal als Präsidentschaftskandidatin antreten. Derzeit steht sie in einem Verfahren wegen Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht.
Im Fall einer Verurteilung könnten ihr die Richter verbieten, bei der Wahl anzutreten. Dies soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch gelten, falls sie in Berufung geht. Mit einem Urteil wird im Januar gerechnet. Die Partei wirft der Justiz vor, über Le Pen ein „politisches Todesurteil“ verhängen zu wollen. (afp/red)
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