Frankreich: Radikalisierung im öffentlichen Dienst – Universitäten und Sportbereich gefährdet
Ein parlamentarischer Bericht über „Radikalisierung im öffentlichen Dienst“ sorgt in Frankreich für Gesprächsstoff. Seit Herbst 2018 führten zwei Abgeordnete des französischen Parlamentes, Eric Diard (Die Republikaner) und Eric Poulliat (La République en Marche), federführend Umfragen unter Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes durch. Dazu gehörten Gespräche mit leitenden Beamten der Polizei, Feuerwehr, Militär, Verkehrsgewerkschaften, dem Gesundheitswesen, Sportverbänden, Haftanstalten usw. Ende Juni 2019 wurde der Bericht veröffentlicht.
Bei den Anhörungen im Vorfeld des Berichtes sorgten bereits Aussagen von Angestellten aus verschiedenen Berufsfeldern des öffentlichen Dienstes für Schlagzeilen. So sagten Feuerwehrleute aus, das ihnen bereits der Zutritt zu Räumen mit Frauen verwehrt wurde. Eine Gewerkschafterin berichtete, das weiblichen Angestellten einer staatlichen Verkehrsgesellschaft (RATP) ein eigener Raum als Rückzugsmöglichkeit vorenthalten wird. Außerdem wurde ein Fall bekannt, wo Druck auf einen Kollegen ausgeübt wurde, weil er während des Ramadan Urlaub auf Ibiza machen wollte, berichtet „LePoint“.
21.039 Personen wegen Verdachts auf terroristische Radikalisierung gespeichert
Zum Bericht selbst: Allgemein stellt der Bericht fest, das Radikalisierung in Frankreich im Wesentlichen ein männliches Phänomen sei. So wären 78 Prozent der Menschen, die in Akten wegen Radikalisierung registriert sind, Männer.
Allerdings sei der Anteil radikalisierter Frauen keineswegs vernachlässigbar. Laut der französischen Webseite „stop-djihadisme.gouv.fr“ waren unter den fast 700 Franzosen, die sich in der irakisch-syrischen Kampfzone aufhielten, fast 300 Frauen.
Insgesamt seien 21.039 Personen in der Verarbeitungsdatei zur Verhinderung terroristischer Radikalisierung beim Zentrum für die Unterstützung und Prävention von Radikalisierung in terroristischen Organisationen (FSPRT) registriert (Stand Mai 2019). Von ihnen hätten 10.092 den Status „registriert“, 10.616 den Status: „geschlossen“, 167 fallen unter die Kategorie „Weitere Auswertung“ und 164 sind deklariert mit dem Status „In Bereitschaft“. Die Geschwindigkeit der neu bekannt gewordenen Fälle hätte sich nach 2016 verlangsamt, heißt es in dem Bericht.
Was das Alter betrifft, so heißt es im Bericht, dass nur 3 Prozent der wegen Radikalisierung registrierten Personen minderjährig seien (während Minderjährige mehr als 20 Prozent der französischen Bevölkerung ausmachen) und weniger als 5 Prozent über 50 Jahre alt wären (wobei 50-Jährige etwa ein Drittel der französischen Bevölkerung ausmachen). Der Großteil der radikalisierten Personen seien somit relativ junge Erwachsene.
30 Prozent der registrierten Personen sind zum Islam konvertiert
1.609 von ihnen würden einer „sensiblen beruflichen Tätigkeit“ nachgehen, wobei in Frankreich davon zwölf Stufen existieren. Sie unterlägen einer spezifischen Überwachung. Die am häufigsten innerhalb der 12 sensiblen Berufe angezeigten Verdachtsfälle waren im Überlandverkehr (642 Fälle oder 37,72 Prozent), Luftverkehr (298 oder 17,51 Prozent) und private Sicherheitsdienste (212 Einträge, 12,46 Prozent) zu beobachten.
Zudem sind fast 30 Prozent der registrierten Personen zum Islam konvertiert und 80 Prozent der radikalisierten Personen besäßen die französische Staatsangehörigkeit.
Der Bericht verdeutlicht außerdem, das Radikalisierung in Frankreich ein eher städtisches und stadtnahes Phänomen sei, welches sich auf die Île-de-France, den Rhône-Korridor, den Mittelmeerbogen sowie die nördlichen und nordöstlichen Ballungsräume konzentriere.
Außerdem zeigt der Bericht auf, dass Radikalisierung in der Regel im Zusammenhang mit Kriminalität stünde. Begründet wird dies damit, dass unter den 21.039 registrierten Personen (FSPRT) mehr als 1.800 Verurteilte oder Angeklagte seien und ein großer Teil der Personen als vorbestraft gemeldet würde.
Radikalisierung steht oft im Zusammenhang mit sozialen Fragen. So würden 3.708 wegen Radikalisierung registrierten Personen „keinen Beruf“ haben und bei 3.250 Personen würde es Schwierigkeiten in der Familie geben (Trennung, geschiedene Eltern, Missbrauch in der Familie, Tod eines Familienmitgliedes, usw.).
Radikalisierungsfälle in der Armee gehen zurück
Konkret berichten die beiden Parlamentrier, dass die Situation im Bereich Polizei, Militär, beim Flughafenpersonal und im Verkehrswesen unkritisch sei. Dort gäbe es mittlerweile wenig Verdachtsfälle. Hier gäbe es Kontroll- und Meldeinstrumente die funktionieren würden, aber teilweise auch noch ausgebaut werden sollten.
So würde laut Bericht eine Radikalisierung der französischen Armee, ob islamisch oder politisch, nur eine geringfügige Rolle spielen. Der Radikalisierungsverdacht wird im Bericht mit 0,05 Prozent bewertet. Nach einer Zunahme von Radikalisierungfällen von Armeeangehörigen im Jahr 2016 und einer Stabilisierung im Jahr 2017 sei die Anzahl der gemeldeten Fälle im Jahr 2018 zurückgegangen.
Bei den Fällen sei es hauptsächlich um den radikalen Islam (aber auch ultra-rechts, hauptsächlich unter den Reservisten) gegangen. Im Bericht hieß es, dass islamische Radikalisierungen oftmals durch äußerlich wahrnehmbare Veränderungen, wie eine veränderte sprachliche Ausdrucksweise, ein anderes körperliches Erscheinungsbild oder anhand einer neuen Ernährungsweise bemerkt würden.
Sechs Entlassung bei der Nationalen Polizei wegen Radikalisierung
Das Erkennen von Verdachtsfällen würde bei den Sicherheitskräfte erleichtert durch eine oftmals kasernierte Unterbringung des Personals. Auch beuge der enge Kontakt unter den Mitarbeitern einer Radikalisierung vor. Zudem zeigten klare Meldestrukturen und Handlungsabläufe bei Radikalisierungsverdacht sowie besondere Personalschutzbeauftragte in der Armee, als Ansprechpartner, welche die Fälle aufnehmen und weitermelden, ihre Wirkung.
Bei der Nationalen Polizei würden derzeit von 150.000 Beamten nur 28 auf Radikalisierungsfälle überwacht. Nach Angaben des Innenministeriums wären im Zusammenhang mit Radikalisierung sechs Entlassungen gemeldet worden. Allerdings zeige sich bei der Polizei noch Verbesserungsbedarf, was die rechtlichen Instrumente betrifft, um radikalisierte Personen aus dem Dienst zu entfernen.
Bei der Rekrutierung von neuem Personal versuche man bereits durch systematisch durchgeführte Screenings und Untersuchungen ungeeignete Personen herauszufiltern. Aufgrund einer möglichen Verschleierung gäbe es allerdings keine absolute Garantie dafür, dass eine radikalisierte Person nicht rekrutiert werden könnte.
Radikalisierung an Universitäten zunehmend in diskreter und nicht-öffentlicher Form
Anders sieht es im Bereich des Strafvollzugs, also in den Haftanstalten, der Feuerwehr, beim Rettungsdienst, aber auch im Bereich der Sportverbände und -vereine und im Umfeld der Universitäten aus. Hier gibt es laut dem Bericht dringend Handlungsbedarf.
Bei den Rettungskräften wie Feuerwehr und Rettungsdienst unterläge der Großteil der Einsatzverbände (außer Marseille und Paris) beispielsweise keinen behördlichen Ermittlungen und Überprüfungen, weder bei Neueinstellung von Personal als auch während der weiteren Berufslaufbahn. Und das auch, wenn die Rettungskräfte an „sensiblen“ Orten arbeiten würden. Hier besteht laut Bericht eine Lücke, die zu schließen sei.
An den französischen Universitäten erschwert der offene heterogener Charakter beim Lehrpersonal und eine größere Distanz zwischen Lehrpersonal und Studenten das Wahrnehmen von Radikalisierungstendenzen, heißt es im Bericht. Aber auch die in einzelne Abteilungen unterteilte Umgebung erschwere das Feststellen von Radikalisierungen an den Universitäten.
Radikalisierungen seien daher nicht immer unbedingt sichtbar und würden insbesondere an Universitäten zunehmend diskrete und nicht-öffentliche Formen annehmen.
Zudem fehle es an festen Indikatoren, die dieses dynamische Phänomen kennzeichnen. Die Universitäten und Hochschulen sind große Einheiten wie Städte, was die Aufdeckung von Radikalisierungen zusätzlich erschwere. So zähle die Universität Aix-Marseille beispielsweise mindestens 80.000 Studierende (einschließlich 12.000 Ausländer) und 8.000 Mitarbeiter an 58 Standorten.
Universitäten sind nicht in der Lage Sicherheitsprobleme und Krisensituationen richtig zu erfassen und zu handeln
Bis heute wisse man aufgrund fehlender Untersuchungen nicht, ob einige akademische Disziplinen oder Regionen mehr betroffen seien als andere, heißt es in dem Bericht.
Derzeit sei die überwiegende Mehrheit der Universitäten nicht in der Lage, sich mit Sicherheitsproblemen und Krisensituationen richtig zu befassen. Die Anbindung von Hochschulen an Netzwerke zur Radikalisierungsprävention sei noch nicht erfolgt.
Ebenso gäbe es keinen internen Mechanismus, der gemeinsam und auf hohem Niveau mit der potenziellen Bedrohung umgehen könne. Die Universitätsgemeinschaft sei in dieser Hinsicht weder informiert noch ausgebildet. Es gäbe zudem kein Protokoll für die Kommunikation zwischen universitären Einrichtungen und den Sicherheitsbehörden. Die Kommunikation sei sehr zurückhaltend.
Der Bericht schlägt die Einrichtung eines Systems der Wachsamkeit an jeder Universität vor. Auch sollte es in jeder universitären Einrichtung einen Beauftragten für Radikalisierung geben, wie es sie in vielen anderen Bereichen im öffentlichen Dienst schon gäbe. Diese Beauftragten können als Schnittstellen zu den Sicherheitsbehörden fungieren sowie Studenten, die sich melden oder das Lehrpersonal beraten und informieren.
Veranstaltungen zum Thema Terrorismus für Schülern, Auszubildende und Praktikanten
Gleichzeitig, so der Bericht, sollte es an jeder Universität einen Sicherheitsausschusses geben, der sich direkt mit Radikalisierungsfragen befasst. Außerdem wird angeregt, dass jeder Universitätspräsident eine permanente Verordnung erlässt, die es den Sicherheitskräften gestattet, den Campus (im Prinzip ein geschützter Ort) zu betreten, falls dies erforderlich ist.
Was die Radikalisierung Minderjähriger im schulischen Bildungssystem betrifft, so wurden nach Angaben der Koordinierungsstelle für die Terrorismusbekämpfung (UCLAT) im Jahr 2015 etwa 900 mutmaßlich radikalisierte Minderjährige gemeldet, 2016 wurden 580 und 2017 310 Minderjährige gemeldet.
Es wird darüber berichtet, dass es im Schulsystem erste Beauftragte für „Radikalisierung“ gibt, das Lehrer Leitfäden zum Umgang mit Radikalisierung zur Verfügung gestellt bekommen und das es verschiedene Dienstanweisungen für die Lehrer zu diesem Thema gibt.
Angeregt wird, dass es Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Thema Terrorismus gibt welche darauf abzielen, Schülern, Auszubildenden und Praktikanten in der beruflichen Bildung ein besseres Verständnis für das Thema Radikalisierung und beim Erkennen von Merkmalen zu verschaffen.
Beauftragte für „Radikalisierung“ an jeder schulischen Einrichtung
Zudem fordert der Bericht mehr Sensibilisierungsinstrumente für das Personal des nationalen Bildungswesens und die Schulleiter. Das können z. B. Leitfäden und Broschüren zur Betreuung junger Menschen im Radikalisierungsprozess oder zum Säkularismus in der Schule sein, der auch Ratschläge und Sanktionen enthält, die seitens der Schule ausgesprochen werden könnten. Damit könnte man den Schulen eine Hilfestellung geben und die Handlungskonzepte der Schulen angleichen.
Der Bericht empfiehlt, Beauftragte für „Radikalisierung“ an jeder schulischen Einrichtung einzurichten. Der Beauftragte für „Radikalisierung“ sollte die akademische Politik zur Verhinderung von Radikalisierung an der schulischen Einrichtung koordinieren. Einer der Beauftragten für „Radikalisierung“ soll auch Mitglied einer sogenannten Sondergruppe auf Amtsbezirksebene sein und als Schnittstelle zwischen Schule und Amtsbezirk fungieren.
Rekrutierung von Gefängnispersonal zukünftig mehr in Richtung Qualität statt Quantität
Großen Handlungsbedarf gibt es bei den französischen Haftanstalten.
So fehlt beispielsweise eine nationale Abteilung innerhalb der Gefängnisverwaltung, die sich speziell mit der Überwachung von radikalisiertem Personal befasst. Sie sollte als Empfänger von Berichten und als Koordinator fungieren. Notwendig wären bei der Einstellung von neuen Gefängnisaufsehern systematisch durchgeführte Verwaltungsuntersuchungen, die die charakterliche Eignung und auch die Vorgeschichte der Bewerber durchleuchtet.
Besonders das Gefängnispersonal stehe unter starkem Einfluss von radikalisierten Personen. Im Bericht wird dazu ein Beispiel aufgeführt, wo ein Gefängnisaufseher beim Beten mit einem Gefangenen in seiner Zelle aufgefunden wurde.
Auch regt der Bericht an, sich bei der Rekrutierung von Gefängnispersonal zukünftig mehr in Richtung Qualität statt Quantität zu orientieren. Aufgrund des erhöhten Bedarfs an Gefängnispersonal sollten diejenigen, die sich beim Zoll oder der Polizei beworben haben und keine Stelle fanden, für eine Ausbildung als Gefängnisaufseher angeworben werden.
Für das Gefängnispersonal gibt es kein effektives Training zu Fragen des islamischen Terrorismus, der Verbreitung der Dschihad-Ideologie und radikalen Islam im Gefängnis. Die zu diesem Thema bereitgestellten Informationen seien sehr einfach gehalten. Sie würden mehr Verwirrung und Fragen als Antworten und Möglichkeiten zum Handeln und Reagieren erzeugen.
Haftanstalten: Kein Konzept zum Umgang mit radikalisierten weiblichen Gefangenen
Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Verkürzung der Ausbildung beim Gefängnispersonal von acht auf sechs Monate als nicht ratsam erscheint.
Die Zeit würde nicht ausreichen, um die vielen jungen und unerfahren angehenden Gefängnisaufseher geistig und moralisch auf die Anforderungen, denen sie im Berufsalltag begegnen, vorzubereiten. Zudem würde ein Konzept zum Umgang mit radikalisierten weiblichen Gefangenen fehlen (Bewertung ihrer Gefährlichkeit und Neigung zur Missionierung, Anpassung usw.).
Derzeit seien 511 Personen (davon 51 Frauen), die dem radikalen Islam zuzuordnen sind, inhaftiert. Eine besondere Herausforderungen stellen Häftlinge dar, die zuvor nicht wegen Radikalismus auffielen und wegen verschiedenen Delikten inhaftiert sind und sich erst während ihrer Haft unentdeckt radikalisieren. Dann gibt es Häftlinge, die wegen Gewohnheitsrechts inhaftiert seien, aber wegen Radikalisierung angezeigt werden. Die Gefängnisverwaltung schätzt sie landesweit auf etwas weniger als 1.100.
Die tatsächliche Anzahl von Radikalen ist schwierig zu erfassen, da einige Gefangene übertreiben würden und eine weitgehend künstliche Radikalisierung zeigen. Damit erhoffen sie sich, Einführungs- und Bewährungshilfesysteme, die für radikalisierte Personen bestimmt sind, nutzen zu können.
Andere, die dem Druck ihrer Mithäftlinge ausgesetzt seien, zeigen Radikalisierung als Fassade, um ihre Ruhe während der Haftzeit zu haben. Umgekehrt könnten wahre Radikale aufgrund ihrer Praxis der Taqiya (Verschleierung) nicht erkannt werden. Unter den nach Gewohnheitsrecht inhaftierten, aber wegen Radikalisierung gemeldeten Häftlingen sind etwa 700 bis 750 in der Verarbeitungsdatei für Radikalisierung in terroristischen Organisationen registriert (FSPRT).
Der Sportbereich ist eine Brutstätte für Radikalisierung
Neben den Universitäten ist der Sportbereich mit seinen Verbänden und Vereinen ein noch vernachlässigter Bereich, was Radikalisierungsprävention und -kontrolle angeht. Hier fehlt es an Prävention, an Kontrollmechanismen und rechtlichen Instrumenten, um steuernd eingreifen zu können.
Denn Sportvereinen werden von extremistischen Organisationen genutzt, um junge Menschen zu „rekrutieren“, dann zu radikalisieren und im Anschluss für ihre Zwecke zu instrumentalisieren.
Daher empfiehlt der Bericht, dem Präfekten (dem Leiter eines Amtsbezirkes) die Befugnis zu übertragen, Sportvereinen die Genehmigung zu erteilen bzw. zu entziehen, auch wenn diese bereits einem anerkannten Verband angeschlossen sind.
Zudem sollten die lokalen Behörden, den „Hebel“ namens Subvention für die Sportstrukturen gezielt nutzen, um über eine Förderung oder den Entzug von Fördergeldern Radikalisierungstendenzen entgegenzutreten und Prävention zu betreiben.
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