Frankreich: Bienenschädliche Pestizide bleiben vorerst erlaubt
Der Einsatz bienenschädlicher Pestizide bleibt in Frankreich unter Auflagen erlaubt: Der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht wies am Montag (15. März) in Paris eine Eilbeschwerde mehrerer Umweltorganisationen und Gewerkschaften gegen die Wiederzulassung von Neonikotinoiden ab. Noch bis zum 1. Juli 2023 dürfen französische Zuckerrübenbauern diese Pestizide einsetzen.
Der Staatsrat verwies darauf, dass es sich um eine Ausnahmegenehmigung handelt, die von EU-Regeln gedeckt ist. Zuvor hatte bereits der französische Verfassungsrat die Gesetzesänderung gebilligt. Die französischen Zuckerrübenproduzenten klagen über starken Schädlingsbefall und Ernteausfälle im Umfang von 280 Millionen Euro.
Neonikotinoide gehören zu den meist genutzten Pestiziden der Welt. Die Mittel töten aber nicht nur Blattläuse, Holzwürmer und andere Schädlinge, sondern setzen auch Bienen und Hummeln schwer zu: Sie schwächen ihr Immunsystem, stören die Orientierung und beeinträchtigen die Fortpflanzung.
Die EU hatte drei dieser Mittel 2018 verboten, Frankreich sogar fünf. Die begrenzte Wiederzulassung in Frankreich hatten Greenpeace und Bienenzüchter als „Rückschritt“ beim Umweltschutz kritisiert. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion