Frankreich: Anti-Terror-Gesetz beschlossen
Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron hat das umstrittene Anti-Terror-Gesetz unterzeichnet, das den Behörden auf Dauer erweiterte Befugnisse einräumt. Die Unterzeichnung in Macrons Büro im Pariser Elysée-Palast fand am Montag vor laufenden Kameras statt. Auch Innenminister Gérard Collomb und Regierungssprecher Christophe Castaner nahmen an der Zeremonie teil.
Damit überführt Macrons Regierung Teile des seit knapp zwei Jahren geltenden Ausnahmezustands in die reguläre Gesetzgebung.
So erklärt Emmanuel Macron:
Das Gesetz zur Stärkung der inneren Sicherheit im Kampf gegen den Terrorismus wird morgen umgesetzt. Dieses Gesetz wird es uns ermöglichen, den Ausnahmezustand ab dem 1. November zu beenden und gleichzeitig die Sicherheit unserer Mitbürger in vollem Umfang zu gewährleisten.“
So können der Innenminister oder die Präfekten der Départements künftig die Bewegungsfreiheit von Terrorverdächtigen grundsätzlich ohne richterliche Anordnung einschränken und umfangreiche Polizeikontrollen anordnen, etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen.
Die Neuregelung tritt demnach bereits am Dienstag in Kraft, der Ausnahmezustand endet offiziell aber erst am Mittwoch um Mitternacht. Er war nach den Pariser Terroranschlägen mit 130 Toten vom November 2015 verhängt und seither sechs Mal verlängert worden.
Es wird auch sehr spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus ermöglichen, indem es besondere Razzien zulässt oder Maßnahmen auf Einzelfallbasis gegen bestimmte Personen vorsieht.“ Emmanuel Macron
Das Vorgehen gegen sogenannte Hassprediger wird durch das Gesetz erleichtert: In Zukunft können die Behörden schon dann Moscheen oder andere religiöse Einrichtungen schließen, wenn dort „Ideen und Theorien“ zur Förderung des Terrorismus verbreitet werden.
Bisher mussten konkrete Schriften oder Äußerungen vorliegen. Kritiker des neuen Anti-Terror-Gesetzes bemängeln, dass damit die Freiheitsrechte für die Bürger dauerhaft eingeschränkt werden.
Polizeibefugnisse werden ausgebaut
Auch die Polizei wird auch größere Befugnisse haben, um das Privateigentum zu beschlagnahmen, wenn sie eine gerichtliche Genehmigung haben.
Es wird mehr Möglichkeiten geben, die Mobilität von Personen zu beschränken. Das bezieht sich auch auf elektronische Möglichkeiten der Überwachung, wenn Personen als Bedrohung der nationalen Sicherheit angesehen werden.
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International warnten vor willkürlichen Übergriffen der Sicherheitskräfte bei Terrorverdacht. Teilen der französischen Konservativen und der rechtspopulistischen Front National ging die Vorgabe dagegen nicht weit genug. Vertreter der konservativen Republikaner konnten sich jedoch nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, sogenannte Gefährder präventiv in Sicherheitsverwahrung zu nehmen. (reuters/afp/ks)
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