FPÖ-Wahlanfechtung: „Es geht hier um die Grundfesten unserer Demokratie“

Gesetzeswidrigkeiten in 94 von insgesamt 117 Bezirkswahlbehörden stellte die FPÖ in ihrem Antrag auf Wahlanfechtung fest, der gestern beim österreichischen Verfassungsgerichtshof eingereicht wurde.
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FPÖ-Chef Strache gestern bei der Pressekonferenz.Foto: GEORG HOCHMUTH/AFP/Getty Images
Epoch Times9. Juni 2016

Auf Facebook veröffentlichte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache eine Mitteilung, welche die schwerwiegendsten Mängel und Hauptvorwürfe zusammenfasst, welche er und seine Partei gegen die Wahlbehörden erheben. Es gehe um die Grundfesten der Demokratie erklärt er. Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob es zur Neuauszählung oder gar Neuaustragung der Stichwahl kommt, durch die Alexander van der Bellen mit knappem Vorsprung vor FPÖ-Kandidat Norbert Hofer Präsident wurde.

Straches Mitteilung im Wortlaut:

"Liebe Österreicherinnen und Österreicher!

Aufgrund der inakzeptablen Nichteinhaltung klarer Rechtsvorschriften und aufgrund der desaströsen Häufung von Pannen und Unregelmäßigkeiten bei der vergangen Präsidentschaftswahl 2016, ist es unser demokratisches Recht, unsere demokratische Pflicht und Verantwortung, diese Wahl anzufechten und auch Strafanzeigen einzubringen.

Die österreichische Verfassung garantiert die Abhaltung von freien und geheimen Wahlen, Wahlergebnisse sind vom Verfassungsgerichtshof gemäß Artikel 141 B-VG zu überprüfen.

Der Wahlanfechtung ist grundsätzlich stattzugeben, wenn bei der Wertung von Stimmen als ungültig oder gültig das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte. Aufgrund massiver Gesetzeswidrigkeiten war dies der Fall!

In 94 von insgesamt 117 Bezirkswahlbehörden wurden Gesetzeswidrigkeiten festgestellt.

In 82 Wahlbehörden waren die Briefwahlkarten vor Eintreffen der Wahlkommission (ohne freiheitliche Wahlbeisitzer) vorsortiert in miteinzubeziehende und nicht miteinzubeziehende Wahlkarten. Dies betrifft 573.275 eingelangte Wahlkarten, davon wurden 31.814 als nichtig vorsortiert. Misstrauen ist hier mehr als berechtigt.

In 11 Bezirkswahlbehörden waren die Briefwahlkarten vor Beginn der gesetzlichen Auszählung (ohne freiheitliche Wahlbeisitzer) bereits geöffnet und in einigen war der Stimmzettel sogar bereits aus dem Stimmkuverts entnommen. Was in der Zwischenzeit noch alles an Manipulation möglich gewesen sein könnte, kann sich jeder ausdenken. Davon betroffen sind 80.953 eingelangte Wahlkarten.

In 7 Bezirkswahlbehörden erfolgte die Auszählung nicht durch die Bezirkswahlbehörde, sondern sogar durch nicht zuständige Personen (ohne freiheitliche Wahlbeisitzer). Davon betroffen sind 58.374 eingelangte Wahlkarten.

Viele weitere gesetzeswidrige Handlungen und konkrete Unregelmäßigkeiten wurden noch zusätzlich dokumentiert.

Alleine aufgrund der oben angeführten hohen Zahl an Briefwahlstimmen (wo es bei der Auszählung zu Gesetzeswidrigkeiten kam), ist jedem Bürger die Relevanz dieser inakzeptablen Nichteinhaltung klarerer Rechtsvorschriften sehr deutlich ersichtlich.

Die Wählerinnen und Wähler haben einen Anspruch auf ein mangelfreies Wahlrecht und verfassungskonforme Fristen, wenn sie das Kontrollrecht des VfGH in Anspruch nehmen. Beides liegt nicht vor.

Eine Wahlanfechtung ist nicht nur ein demokratisches Recht, sondern auch eine demokratische Verpflichtung. Dies insbesondere dann, wenn die Prinzipien des Wahlrechts, nämlich das allgemeine, gleiche, unmittelbare, persönliche, freie und geheime Wahlrecht massiv verletzt werden.

Es geht hier um die Grundfesten unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates. Demokratische Wahlen müssen gesetzeskonform stattfinden, sowie fair und korrekt gesichert sein!

Es darf in Zukunft nicht mehr zu solchen Unregelmäßigkeiten und massiven Gesetzesbrüchen kommen. Das sind wir unserer Demokratie, unserem Rechtsstaat und unseren Staatsbürgern schuldig! Das Wahlrecht ist heilig!

Wer hier zur Tagesordnung übergehen will, der meint es mit unserer Demokratie und unseren Rechtsstaat nicht gut und soll nie wieder über die Ukraine oder andere Länder und deren fragwürdige Wahlgänge urteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Euer

HC Strache"

Quelle: Facebook



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