Ex-FBI-Chef Mueller soll Trumps Russland-Kontakte prüfen

Der Sonderermittler muss nicht aus Justizapparat kommen. Bei der Trump-Russland-Affäre fiel die Wahl auf den früheren Chef der Bundespolizei FBI, Robert Mueller. Er hatte die vergangenen Jahre als Anwalt im Privatsektor gearbeitet.
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FBIFoto: Chip Somodevilla/Getty Images
Epoch Times18. Mai 2017

Der ehemalige FBI-Chef Robert Mueller ist zum Sonderermittler zur Aufklärung potentieller Verwicklungen von US-Präsident Donald Trump mit Russland ernannt worden. Mueller soll die Untersuchungskommission zu „Versuchen der russischen Regierung, die Präsidentenwahl 2016 zu beeinflussen“ leiten, teilte das US-Justizministerium mit. Ihm würden alle nötigen Ressourcen zur Verfügung werden, „um eine gründliche und vollständige Ermittlung durchzuführen“, so das Ministerium.

Trump war zuletzt immer mehr unter Druck geraten. In der vergangenen Woche hatte der US-Präsident überraschend FBI-Chef James Comey entlassen, was zu weiterer Kritik auch aus den Reihen der eigenen Partei führte. Mueller war vom 2001 bis 2013 Direktor des FBI.

Ein Sonderermittler genießt im US-Justizsystem große Unabhängigkeit und umfassende Ermittlungsvollmachten. Diese besonderen Umstände machen den Sonderermittler zum Super-Ermittler: Er kann seine Arbeit ohne Rücksicht auf Vorgesetzte vorantreiben, weil er nicht der Hierarchie des Justizministeriums oder gar des Weißen Hauses unterstellt ist. Seine Unabhängigkeit bietet ihm Schutz vor dem Verdacht politischer Einflussnahme.

Der Sonderermittler muss den Minister nicht über jeden Schritt der Ermittlungen unterrichten. Bei diesen kann er sich auf Mitarbeiter seiner Wahl stützen. Er kann sich Dokumente und andere Beweisstücke vorlegen lassen und beim Ministerium Ressourcen für die Ausweitung der Ermittlungen anfordern. Bei entsprechenden Ergebnissen kann er die Fälle zur Anklage vor Gericht bringen.

Die Berufung von Sonderermittlern ist selten. Unter zwei Bedingungen kann das Justizministerium einen solchen Schritt tun – entweder, wenn die Befassung eines normalen Bundesanwalt mit den Ermittlungen einen Interessenkonflikt beschwören würde, oder wenn ein generelles öffentliches Interesse an einem Sonderermittler besteht. Auf letzteres berief sich das Ministerium nun bei der Berufung eines Ermittlers zur Russland-Affäre.

Entlassen werden kann ein Sonderermittler nur dann, wenn er sich schwerer Fehler schuldig macht oder wenn ihm ein Interessenkonflikt nachgewiesen werden kann. Nur das Justizministerium kann ihn entlassen.

Der Sonderermittler muss nicht aus Justizapparat kommen. Bei der Trump-Russland-Affäre fiel die Wahl auf den früheren Chef der Bundespolizei FBI, Robert Mueller. Er hatte die vergangenen Jahre als Anwalt im Privatsektor gearbeitet.

(dts/afp)



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