Ex-Bundesrat Maurer: „Man muss alles unternehmen, damit die Schweiz diese Verträge nicht unterschreibt“

Pandemievertrag und Internationale Gesundheitsvorschriften: In der Alpenrepublik fürchten Kritiker, dass die WHO zur „Pandemie-Superbehörde“ aufsteigen könnte. Eine deutsche Juristin sieht rechtlichen Verstoß, weil die WHO Frist zur Entwurfsvorlage verstreichen ließ.
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Die WHO hat ihren Hauptsitz in Genf. Dort sollen Ende Mai der Pandemievertrag und eine Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften beschlossen werden. Foto (Archiv): via dts Nachrichtenagentur
Von 31. März 2024

In der Schweiz macht sich zwei Monate vor dem möglichen Abschluss eines Pandemievertrages und neuer Internationaler Gesundheitsvorschriften (IGV) mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Unbehagen auf politischer Ebene breit. Die beiden Abkommen stehen im Mittelpunkt der für Ende Mai anberaumten Weltgesundheitsversammlung. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus macht seit Monaten Druck und warnt vor einem Scheitern, wie Epoch Times berichtete.

Maurer: Verträge sind gefährlich

Doch Kritiker befürchten, dass die Mitgliedsländer, die die Verträge unterschreiben, bei Gesundheitskrisen ihre Souveränität verlieren und alle nur noch den Vorgaben der WHO, vertreten durch Tedros, folgen müssen. Dass die WHO zu einer „Pandemie-Superbehörde“ aufsteigen könnte, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) berichtet, glaubt beispielsweise der frühere Bundesrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP), Ueli Maurer.

Der 73-Jährige hält die beiden Kontrakte aus den erwähnten Gründen für „gefährlich“. Der Schweiz bliebe bei der Umsetzung von Vorgaben der WHO im Pandemiefall lediglich ein kleiner Spielraum. Daher fordert Maurer: „Man muss alles unternehmen, damit die Schweiz diese Verträge nicht unterschreibt.“

Bedenken machen sich auch in Teilen des Parlaments der Eidgenossen breit. Laut Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften werden im National- und Ständerat zahlreiche Vorstöße – vor allem von der SVP – eingereicht. FDP und Mitte unterstützten diese zum Teil. Dabei stellen sie viele Fragen. Etwa, ob die Schweiz wie zu Corona-Zeiten noch eigene Entscheidungen treffen dürfe und ob das Abkommen verbindlich ist oder lediglich Empfehlungen enthält. Oder: Ist es der Bundesrat, der über den Beitritt zum Abkommen entscheidet? Oder stimmt das Parlament darüber ab?

Bundesrat beantwortet Fragen nicht

Der Bundesrat hat alle Fragen des Parlaments bislang unbeantwortet gelassen. Er begründet das damit, dass das Abkommen inhaltlich bisher nicht endgültig ausgehandelt sei. Daher könne der Bundesrat sich auch nicht äußern und auch nicht sagen, ob er den Vertrag allein unterschreiben könne oder ob dieser dem Parlament vorgelegt werden müsse.

Jedoch betonte der Bundesrat, dass die Schweiz auch künftig bei Gesundheitsfragen souverän bleibe. Auch gehe es bei den Verhandlungen weder um eine Impfpflicht noch um das Tragen von Masken.

Doch im Parlament gibt es einige Skeptiker. Die Gesundheitskommission des Nationalrats ist weder mit dem Verlauf der Verhandlungen noch mit den Informationen der Verwaltung zufrieden. Das Gremium habe daher dem Bundesrat vor Kurzem mitgeteilt, dass es in Sachen Pandemielage Beteiligung wünsche. Der Bundesrat solle daher den Beitrittsbeschluss dem Parlament vorlegen.

IGV-Änderungen schneller umsetzbar

Nachdem lange Zeit der Pandemievertrag im Mittelpunkt von Beobachtungen und Kritik gelegen hatte, rückt in jüngerer Zeit die Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in den Blickpunkt.

Denn die dort vorgesehenen Änderungen können schneller umgesetzt werden, warnen Kritiker. „Normalerweise dauert es viele Jahre, bis ein neuer Vertrag in Kraft tritt, da für das Inkrafttreten eine bestimmte Anzahl von Ratifizierungen nötig sind“, schreibt die Rechtswissenschaftlerin Dr. Amrei Müller in einer Ausarbeitung, die sie im Herbst 2023 veröffentlichte.

Der Pandemievertrag (Verhandlungstext) sehe derzeit 40 Ratifizierungen vor, bevor er in Kraft treten könne. „Im Gegensatz dazu können die Änderungen der IGV viel schneller und durch ein vereinfachtes Verfahren in Kraft treten“, betont sie.

Die „Anpassungen“ in den IGV könnten tiefgreifender sein als die, die für den Pandemievertrag verhandelt würden. Darauf weist das Komitee „Dialog Globale Gesundheit“ hin, so die NZZ weiter. Diese neue Gruppierung sei „im liberalen bis grünen Spektrum verortet“.

Aktiv sind in dem Komitee etwa der frühere leitende Staatsanwalt Jürg Vollenweider oder der grüne Kantonsrat Daniel Heierli – beide aus Zürich. Sie halten die vorgesehenen Änderungen der IGV für „rechtsstaatlich fragwürdig“.

Inhalte der IGV sind bislang nicht bekannt

Worum es bei den IGV geht, ist bislang unklar, ein Verhandlungstext ist bisher nicht veröffentlicht.

Das hätte aber längst geschehen müssen. So hätten die Reformen vier Monate vor der Abstimmung Ende Mai 2024 den Regierungen vorliegen müssen. Diese Frist ist verstrichen, daher dürfe über die Neufassung der IGV bei der WHO-Sitzung in zwei Monaten nicht entschieden werden, sagte kürzlich die deutsche Juristin Dr. Beate Pfeil in einem Interview mit Epoch Times.

Werde das Vertragswerk dennoch verabschiedet, sei es ungültig, da ein Rechtsbruch vorliege. „Darauf müssen wir uns im Endeffekt auch berufen“, so die Juristin. „Darauf dürfen wir auch unsere politischen Verantwortlichen aufmerksam machen. Die Viermonatsfrist hat den Sinn, dass jeder Staat die Zeit benötigt, sich in die Entwürfe ausreichend tief einzuarbeiten und dann eine Form von Meinungsbildung, fachlich und politisch und auch mit der Gesamtbevölkerung, zu vollziehen. Dafür sind vier Monate extrem kurz. Sinn und Zweck dieser Regelung sind also, dass die Staaten wissen müssen, worüber sie abstimmen.“

Das gesamte Programm von 2020 wäre wieder möglich

Derzeit existiere nur ein Papier, in dem die Veränderungsvorschläge aufgelistet sind. Diese gehen nach Ansicht des schweizerischen Komitees „sehr weit“.

So kann Generalsekretär Tedros einen Notstand ausrufen, auch wenn sein Notfallausschuss der Meinung ist, dass keiner vorliegt, führt Beate Pfeil an. „Er kann Empfehlungen herausgeben, die Anordnungen sind. Das können Impfpflicht, Reise- und Handelsbeschränkungen, Behandlungs- und Testpflichten sein, Vorschriften für Isolierung, Quarantäne und Kontaktverfolgung; das gesamte Programm, das wir ab 2020 erlebt haben und das eine unfassbare Wirkung für jeden Einzelnen entfaltet hat. Wir haben erlebt, wie unglaublich massiv unser Staat sich in unser Privatleben gedrängt hat.“

Von „eher geringfügigen und technischen Modifizierungen“ spricht hingegen die Schweizer Botschafterin und Verhandlungsführerin Nora Kronig gegenüber der NZZ. Daher sei es aus ihrer Sicht ein Beschluss des Parlaments nicht unbedingt nötig. Dieser Meinung scheint sich der Bundesrat anzuschließen. Er hat signalisiert, dass er die IGV allein beschließen will, ein Einbezug des Parlaments beim Pandemievertrag sei hingegen vorstellbar.

Eine weitere Initiative in der Schweiz, die sich schon seit geraumer Zeit mit den Plänen der WHO beschäftigt, ist Mass-Voll!. Gegründet hat sie der Aktivist Nicolas A. Rimoldi. Ziele der Bürgerrechtsbewegung sind unter anderem Austritt aus der WHO und die Rückerlangung der „Volkssouveränität“, erklärte Rimoldi in einem Interview mit Epoch Times im Juli 2022.



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