Eva Herman: Globaler UN-Migrationspakt nicht bindend? Von wegen…

Politiker und Medien weisen immer wieder darauf hin, dass der UN-Migrationspakt, der im Dezember unterschrieben werden soll, rechtlich nicht bindend sei. Dass er aber trotz allem von allen Unterzeichnern umgesetzt werden wird, erklärt Eva Herman am Beispiel von "Gender Mainstreaming". Auch dieses "Umerziehungsprogramm" habe mit einer ganz unverbindlich wirkenden Vertragsunterzeichnung in Peking begonnen, vier Jahre später wurde es Gesetz.
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In Marrakesch soll der UN-Migrationspakt unterzeichnet werden.Foto: Mohamed Messara/dpa
Epoch Times16. November 2018

Am 10. und 11. Dezember 2018 soll der UN-Migrationspakt in Marrakesch von 193 UN-Mitgliedsländern unterschrieben werden. „Durch das Zustandekommen wird sich das Klima des traditionellen Europa und Deutschland nachhaltig verändern, denn Millionen Migranten aus Afrika und den arabischen Ländern sind damit Türen und Tore geöffnet zu einer bedingungslosen Einwanderung“, erklärt die ehemalige Tagesschau-Moderatorin Eva Herman in ihrem jüngsten Video.

Immer mehr Staaten geben jetzt bekannt, ihre Unterschrift nicht unter den Vertrag setzen zu wollen. Im Gegensatz dazu Deutschland: Die Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel wird ihre Zustimmung zum Migrationspakt geben, das scheint beschlossene Sache zu sein.

Herman weiter: „Am 8. November 2018 fand im Deutschen Bundestag auf Antrag der AfD endlich eine Debatte zum Thema statt, welches bislang in der Öffentlichkeit so gut wie nicht vorkam. Weitgehender Tenor der Systemparteien bzw. der sogenannten Spitzenpolitiker von CDU/CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken: Der Pakt sei im Rahmen der globalen Entwicklungen wichtig, und er sei rechtlich ja nicht bindend.“

Warum der UN-Migrationspakt eine hohe Bedeutung für Deutschlands und Europas Zukunft hat und sehr wohl rechtlich bindend sein dürfte, erläutert Herman anhand eines Beispiels: Das Beispiel heißt „Gender Mainstreaming“.

1995 unterzeichneten die Vertreter der 193 Mitgliedsländer der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking einen Vertrag, in dem sie sich dafür aussprachen, Gender Mainstreaming in ihren Ländern umsetzen zu wollen. „Ähnlich wie jetzt bei diesem Migrationspakt. Grundlage und Forderung der UN war damals die Gleichstellung der Geschlechter von Mann und Frau“, so Herman.

„Nach dieser Ideologie soll jeder Mensch bei seiner Geburt geschlechtsneutral sein. Es gibt in Wirklichkeit, das Mädchen oder den Jungen gar nicht, heißt es. Wer heute etwas als typisch männlich oder weiblich bezeichnen will, ist sexistisch.“ Dazu führt Herman auf, wie die EU dahingehend beispielsweise die Werbegesetze geändert hat.

„Was seit über tausend Jahren aufgeteilt war, in typisch männliches und typisches weibliches Verhalten, ist passé“, so Herman. Weiter erklärt sie, dass Gender Mainstreaming dann recht schnell durch den Amsterdamer Vertrag, der am 1.5.1999 in Kraft trat, rechtlich verankert wurde, also ganz vier Jahre später.

„Das aberwitzige Umerziehungsprogramm einer ganzen Menschheit namens Gender Mainstreaming hat genau eine Generation gedauert“, fährt die Journalistin fort. „Die ganze Welt wurde auf den Kopf gestellt.“ Begonnen habe es mit der Unterzeichnung des UN-Vertrages von Peking 1995. „Soviel zu der Aussage mit der Unterzeichnung eines UN-Vertrages gehe man keine rechtliche Bindung ein,“ so Herman.

Nachfolgend führt sie die Punkte 41 und 44 des UN-Migrationspaktes auf, die mehr als deutlich darauf hinweisen, dass der globale Pakt umgesetzt werden wird.

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(nmc)



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