Europarechtler hält Schuldenschnitt für Griechenland für möglich
Ein Schuldenschnitt für Griechenland könnte anders als von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble behauptet doch rechtlich zulässig sein. Dies schreibt der renommierte Bielefelder Europarechtler Franz Mayer in einem Gastbeitrag für die "Zeit". Laut Mayer ist das Thema Schuldenschnitt in den europäischen Verträgen nicht geregelt.
Deshalb komme es auf die Auslegung der Rechtstexte an. Zwar dürfe die EU nach dem so genannten Nichtbeistandsgebot nicht die Schulden einzelner Mitgliedsstaaten übernehmen. Der Europäische Gerichtshof habe aber entschieden, dass freiwillige Hilfsleistungen zulässig seien und damit sei es möglicherweise auch denkbar, dass Gläubiger auf die Rückzahlung ihrer Kredite verzichteten.
Voraussetzung sei aber, dass durch einen solchen Verzicht nicht die Anreize für eine solide Haushaltsführung verloren gingen. "Es dürfte daher darauf ankommen, ob ein Schuldenschnitt mit strengen Auflagen für den begünstigten Euro-Staat verknüpft werden kann. Dies erscheint zumindest denkbar", so Mayer, der unter anderem beim Bundesverfassungsgericht als Prozessbevollmächtigter für den Bundestag aktiv war.
Mayers Einschätzung, die nach Informationen der "Zeit" auch in der EU-Kommission geteilt wird, ist ein Rückschlag für Schäubles Verhandlungsführung. Der hatte sein Plädoyer für einen "Grexit" damit begründet, dass Griechenland nur auf diese Weise ein Schuldenerlass gewährt werden könne, weil dies innerhalb der Währungsunion illegal sei. Mayer zufolge ist dies keine zulässige Begründung. Das Recht könne eine "politische Entscheidung, die auch in einem diskursiven Aushandlungsprozess entsteht, nicht einfach ersetzen", schreibt er.
(dts Nachrichtenagentur)
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