Europarat verabschiedet KI-Konvention

Große Hoffnungen lagen auf der Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz: Kann sie die Lücken schließen, die die EU mit ihrem KI-Gesetz gelassen hat? Kritiker finden deutliche Worte.
Künstliche Intelligenz erfreut sich hoher Beliebtheit, soll aber auch bestimmten Regeln folgen.
Künstliche Intelligenz erfreut sich hoher Beliebtheit, soll aber auch bestimmten Regeln folgen.Foto: Peter Steffen/dpa
Epoch Times17. Mai 2024

Der Europarat hat eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte beim Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) angenommen. „Mit diesem neuen Vertrag wollen wir einen verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherstellen, der die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie respektiert“, sagte die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, am Freitag in Straßburg.

Die Europäische Union hatte sich bereits im Dezember auf ein Gesetz zur KI geeinigt, nun folgt der Europarat, der von der EU unabhängig ist.

Länder weltweit können beitreten

Nach der Unterzeichnung können der Konvention nicht nur die Staaten des Europarats beitreten, sondern Länder weltweit. Außenministerin Annalena Baerbock bezeichnete die Konvention daher als „Meilenstein“.

Das Abkommen „zeigt auch, dass der Europarat Strahlkraft weltweit hat, weil sich dieser ersten Konvention zur Künstlichen Intelligenz weitere Länder von ganz unterschiedlichen Kontinenten anschließen“, so die Grünen-Politikerin.

Zu den 46 Mitgliedern des Europarats gehören alle 27 Länder der EU, aber auch Länder wie Großbritannien oder die Türkei. Er ist damit zuständig für 680 Millionen Menschen – von Grönland bis Aserbaidschan. An den Verhandlungen beteiligt waren auch die USA, Israel oder Kanada als Beobachterstaaten.

Daher war die Hoffnung groß, dass die Konvention umfassende Wirkung erzielt und beispielsweise mächtige Techunternehmen in den USA einhegen könnte. Wer die Konvention unterzeichnet hat, ist daran dann auch gebunden.

Ein Abkommen mit vielen Ausnahmen

Der Vertrag legt nach Angaben des Europarats unter anderem Transparenz- und Überwachungsanforderungen fest, etwa wenn Inhalte von KI erstellt werden. Die Staaten müssen auch sicherstellen, dass KI-Systeme das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Privatsphäre achten, hieß es.

Außerdem müsse dafür gesorgt werden, dass KI-Systeme nicht dafür verwendet werden, demokratische Prozesse zu untergraben. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Staaten unabhängige Aufsichtsmechanismen einrichten.

Bei Fragen der nationalen Sicherheit und Verteidigung greifen die Vorgaben allerdings nicht. Auch können sich die Staaten bei der Regulierung des Privatsektors aussuchen, ob sie statt der Konventionsvorschriften eigene Maßnahmen ergreifen.

Das sei nötig wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme, hieß es seitens des Europarats. Kritiker bemängeln aber, dass damit das Abkommen verwässert und Staaten und Unternehmen zu sehr freie Hand gelassen werde.

„Wertvolles Signal“

Angela Müller von Algorithm Watch bezeichnete es grundsätzlich als „wertvolles Signal mit Ausstrahlungskraft“, dass der Europarat anerkenne, dass es für den Schutz der Menschenrechte Regeln für den Umgang mit KI brauche. Der Vertrag hinterlasse aber einen „bitteren Nachgeschmack“, da er diesen Zielen nicht gerecht werde.

„Und obwohl es nicht an Belegen mangelt, wie Techkonzerne mit Social-Media-Algorithmen oder Deep-Fake-Generatoren die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen, überlässt es der Europarat den Staaten, ob sie dafür weiche Maßnahmen oder bindende Gesetze erlassen wollen. Er vertraut darauf, dass eine reine Selbstregulierung von Unternehmen ausreichen wird, um Menschenrechte und Demokratie zu schützen“, sagte Müller der dpa.

Datenschutzbeauftragter: Rote Linien fehlen

Der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte bereits in der Schlussphase der Verhandlungen im März davor gewarnt, dass die Konvention zu einer „verpassten Gelegenheit“ werden könnte. Bemängelt wurde vor allem, dass es in dem Entwurf an roten Linien für bestimmte KI-Anwendungen fehle. Man sei besorgt, dass das Abkommen zu allgemein gehalten sei und daher unterschiedlich angewendet würde.

Deutschland muss nun in den kommenden Jahren sowohl das KI-Gesetz der EU als auch die KI-Konvention des Europarats umsetzen und in nationales Recht gießen. „Die Bundesregierung kann Versäumnisse von Europarat und EU zumindest teilweise ausbügeln, indem sie bestimmte KI-Anwendungen verbietet, etwa zur Gesichtserkennung in der Öffentlichkeit“, so Müller von Algorithm Watch.  (dpa)



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