Europapolitiker von CDU und SPD unterstützen Vorherrschaftsanspruch des EuGH vor nationalem Recht
Europapolitiker der großen Koalition unterstützen in Stellungnahmen die Europäische Kommission im Konflikt wegen des Karlsruher Urteils zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB). Es sei klar, dass nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) „letztverbindlich über Europarecht entscheiden kann“, sagte die CDU-Abgeordnete Katja Leikert der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagausgabe). Es gehe um die Einheit der Unionsrechtsordnung, „die nicht durch nationale Gerichtsentscheidungen, egal, ob in Rom, Budapest oder Karlsruhe, in Frage gestellt werden darf“.
Ob ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet werden soll, sei zwar Entscheidung der Kommission. „Ein Verfahren sollte aber niemanden in Berlin oder Karlsruhe überraschen.“ Von der Leyen hat mit einem solchem Verfahren gedroht.
EU-Recht gehe vor nationalem Recht, sagt SPD-Politiker Post
Ähnlich äußerte sich der SPD-Europapolitiker Achim Post. Dass europäisches Recht vor nationales Recht gehe, hebe die EU über einen bloßen Staatenbund hinaus und mache sie zu einer echten Rechtsgemeinschaft. „Das ist ein hohes Gut, das nicht gefährdet werden darf“, sagte Post der FAZ. Statt den Konflikt zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH weiter anzuheizen, sollten alle Beteiligten nach konstruktiven Lösungen suchen.
Auf den Eingriff von EU-Institutionen in das nationale Haushaltsrecht, einem primären Merkmal eines parlamentarischen Systems und Kennzeichen eines souveränen Staats, gingen die Politiker nicht ein. (dts/al)
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