Rumänischer Wahlstreit: EU-Gericht bestätigt Annullierung – Neuwahl am 4. Mai

Der rumänische Präsidentschaftskandidat Georgescu scheiterte vor dem Europäischen Gerichtshof mit seinem Antrag gegen die Annullierung seiner Wahl.
Titelbild
Der ehemalige Präsidentschaftskandidat Calin Georgescu winkt während einer Kundgebung am 1. März 2025 in Bukarest, Rumänien.Foto: Andrei Pungovschi/Getty Images
Epoch Times6. März 2025

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen Antrag des rumänischen Präsidentschaftskandidaten Calin Georgescu auf die Rücknahme der Annullierung der Wahl im vergangenen Jahr zurückgewiesen.

Drei der Richter hätten den Vorstoß einstimmig als „unzulässig“ zurückgewiesen, erklärte das Gericht am Donnerstag. Die Entscheidung ist demnach endgültig.

In seinem Antrag habe sich Georgescu auf eine Bestimmung zum Schutz der Mitglieder der Legislative gestützt, diese gelte jedoch „nicht für die Wahl des Staatsoberhauptes“, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Bereits Ende Januar hatte der Politiker in einem Eilverfahren vor dem Straßburger Gericht versucht, gegen die Annullierung der Wahl vorzugehen. Auch dieses war abgelehnt worden.

Georgescu hatte im November die erste Runde der Präsidentschaftswahl gewonnen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte den Wahlgang wegen des Verdachts auf Wahleinmischung Russlands Anfang Dezember jedoch für ungültig.

Im Fokus steht unter anderem eine Kampagne im Online-Netzwerk Tiktok. Auch die EU-Kommission untersucht die Umstände der Wahl.

In der vergangenen Woche hatte auch die rumänische Justiz unter anderem wegen falscher Angaben zur Finanzierung seines Wahlkampfs Ermittlungen gegen Georgescu aufgenommen.

Als Termin für eine Neuwahl legte die rumänische Regierung den 4. Mai fest. Sollte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.



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