Europäischer Gerichtshof erleichtert womöglich Familiennachzug für Flüchtlinge
Der EuGH erleichtert mit einem Urteil womöglich den Familiennachzug bei noch minderjährig eingereisten Flüchtlingen. Es geht um die Frage, ob ein Mädchen auch Anspruch darauf hat, wenn es während des Asylverfahrens volljährig wurde.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erleichtert mit einem Urteil am Donnerstag (09.30 Uhr) womöglich den Familiennachzug bei noch minderjährig eingereisten Flüchtlingen.
Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob ein unbegleitetes minderjähriges Mädchen aus Eritrea auch dann noch Anspruch auf Nachzug seiner Eltern hat, wenn es während des Asylverfahrens in den Niederlanden volljährig wurde.
Ihren Antrag lehnten die dortigen Behörden mit der Begründung ab, dass sich die junge Frau wegen Volljährigkeit nicht mehr auf das Vorzugsrecht Minderjähriger auf Familienzusammenführung berufen könne.
Der EuGH-Generalanwalt Yves Bot plädierte dafür, Betroffenen in solchen Fällen den Familiennachzug rückwirkend zu gewähren. (afp)
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Kampf gegen Hasskriminalität
Wirtschaftsministerium: „Habeck erhält keinen geldwerten Vorteil aus den Verfahren“
Ukraine erhält Superwaffen und freie Hand
Wer steckt wirklich hinter Bidens Raketenfreigabe?
Umsetzbarkeit fraglich
Diese zehn Ampelgesetze will die Union rückabwickeln
Potenziell elf Millionen Betroffene
Trump plant „nationalen Notstand“ und Massenabschiebung mit Hilfe des Militärs
US-Waffen gegen russische Ziele
Das können die ATACMS-Raketen – Ukraine könnte sie bald gegen Russland einsetzen
Intelligente Stromzähler
Werden Smart Meter bald Pflicht? Was Sie wissen müssen
Fast 485.000 Personen im System erfasst
Immer mehr Namen in den Datenbanken des Inlandsgeheimdienstes
Das verraten Satellitendaten
Studie: Diese Schäden verursachen Windkraftanlagen am Wald
Künftiger US-Gesundheitsminister
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion