EuGH: Zwangspensionierung polnischer Richter nicht rechtens

Die Regierung in Warschau hat das polnische Justizsystem beschnitten, urteilen die Luxemburger Richter. Damit geben sie einer Klage der EU-Kommission recht.
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Der EuGH betonte in seinen Urteilen die Bedeutung politischer Parteien bei Wahlen.Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Epoch Times5. November 2019

Die Zwangspensionierung polnischer Richter an ordentlichen Gerichten verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Das entschieden die Luxemburger Richter (Rechtssache C-192/18). Damit gaben sie einer Klage der EU-Kommission statt.

Die rechtskonservative Regierungspartei PiS hat die Justiz des Landes seit 2015 mit etlichen Gesetzen umgebaut und sich Kritikern zufolge unterstellt. Im konkreten Fall hatte sie 2017 unter anderem neue Ruhestandsregeln für Richter an ordentlichen Gerichten durchgesetzt. Statt mit 67 Jahren sollten Frauen mit 60 und Männer mit 65 Jahren in Pension gehen. Ausnahmen konnte demnach nur der Justizminister genehmigen.

Die Luxemburger Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Die unterschiedlichen Ruhestandsalter von Männern und Frauen seien eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Zudem beschnitten die Befugnisse des Justizministers die Unabhängigkeit der Richter.

Die polnische Regierung hatte bereits im vergangenen Jahr auf die Klage der EU-Kommission reagiert und das fragliche Gesetz geändert. So begrenzte sie die Befugnisse des Justizministers und hob das Pensionsalter von Frauen auf 65 Jahre an. Das Urteil vom Dienstag bezieht sich jedoch auf die vorherigen Regelungen.

Die EU-Kommission muss nun prüfen, ob Polen dem Urteil mit den Änderungen bereits nachgekommen ist. Falls dies aus Sicht der Brüsseler Behörde nicht der Fall ist, könnte sie erneut vor dem EuGH klagen. Dann drohen Warschau empfindliche finanzielle Sanktionen. (dpa)



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