EuGH weist die Klage Österreichs ab – Kernkraftwerksausbau in Ungarn geht weiter
Der Europäische Gerichtshof entschied am Mittwoch (30.11.), dass das ungarische Projekt zur Erweiterung des Kernkraftwerks Paks in vollem Einklang mit den Vorschriften steht und wies die Klage des Atomkraftgegners Österreichs ab.
Péter Szijjártó, Minister für Auswärtige Angelegenheiten und Handel, verkündete die Nachricht auf einer Pressekonferenz in Bukarest und nannte das Urteil einen „großen Sieg“. Er betonte, dass „Ungarn sehr darauf achtet, dass das Paks-Projekt die strengsten Umwelt- und sonstigen fachlichen Anforderungen erfüllt“.
Außenminister: „Manche wollen noch härter sein als Brüssel“
Szijjártó wies auch darauf hin, dass die EU zwar keine Sanktionen im Kernenergiesektor verhängt habe, „aber es gibt Institutionen, Banken und sogar Länder, die näher an Brüssel sein wollen und versuchen, den Bau von Paks auf alle möglichen illegalen Arten zu blockieren“.
Er betonte, dass gerade bestätigt wurde, dass die Investition in jeder Hinsicht rechtmäßig ist. Andere EU-Länder haben dies „zu berücksichtigen und sollten das Projekt in Zukunft nicht behindern, denn es geht um die Sicherheit der ungarischen Energieversorgung und die Beibehaltung der Ergebnisse der Stromkostensenkungen“.
Sowohl in Bezug auf die Lizenzierung als auch auf die Finanzierung trägt das Paks-Projekt den Stempel des Europäischen Gerichtshofs“, sagte Szijjártó.
Österreich: Kernenergie ist keine nachhaltige Energiequelle
Österreichs Regierung verklagte die Europäische Kommission im Jahr 2018, nachdem das EU-Gremium 2017 Ungarns Plan genehmigt hatte. Ungarn plant, mithilfe des russischen Atomkonzerns Rosatom zwei neue Kernreaktoren in Paks zu bauen.
Die EU-Behörde leitete schon 2015 eine Untersuchung ein, um zu klären, ob die Finanzierung der Kernkraftwerkserweiterung den EU-Vorschriften entsprach. Brüssel stellte fest, dass „die ungarische finanzielle Unterstützung für den Bau der beiden neuen Atomreaktoren eine staatliche Beihilfe darstellt“.
Anfang 2017 genehmigte die Kommission die Beihilfe schließlich nach den EU-Beihilfevorschriften, weil sie der Ansicht war, dass die Höhe der Beihilfe in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stand.
Österreich hat diese Genehmigung vor dem EU-Gerichtshof angefochten und argumentiert, dass Kernenergie weder eine nachhaltige Energiequelle noch die richtige Antwort auf den Klimawandel ist, heißt es auf der Investitions-Website von Paks II.
„Da es sich nur um die Investitionskosten für zwei neue Reaktoren handelt, die die vier alten Reaktoren ersetzen sollen, die aufgrund ihres Alters schrittweise abgeschaltet werden, und keine Betriebsbeihilfe vorgesehen ist, sind die Auswirkungen auf den Energiemarkt nur begrenzt“, erklärte das Gericht und wies das österreichische Argument zurück.
Auf dem Portal „Euractiv“ wird berichtet, dass „das Gericht auch die Anschuldigung Österreichs zurückwies, dass das Kernkraftwerk die Liquidität auf dem ungarischen Stromgroßhandelsmarkt verringern könnte, dass die Kommission nicht alle mit dem Bau des Kraftwerks verbundenen Kosten berücksichtigt habe und dass sie es versäumt habe, eine angemessene Begründung vorzulegen, wie es die EU-Vorschriften verlangen“.
Die Argumente der Europäischen Kommission wurden laut „Euractiv“ von Tschechien, Frankreich, Ungarn, Polen, der Slowakei und dem Vereinigten Königreich unterstützt und bestärkt. Österreich wurde in dem Verfahren lediglich von Luxemburg unterstützt.
Atomkraftgegner Österreich
„Euractiv“ betont in seinem Bericht, dass Österreich „einer der vehementesten Atomkraftgegner in der EU ist“. Die Regierung verklagt derzeit die Europäische Kommission erneut. Im neusten Verfahren geht es um das „grüne Label für Atomkraft in der EU-Taxonomie“.
Die EU-Kommission hatte Anfang Februar ihre Pläne vorgestellt, die beiden Energieformen Atomkraft und Gas in die sogenannte Taxonomie-Verordnung aufzunehmen. Die seit 2020 geltende Taxonomie umfasste früher Öko-Energien wie Wind und Sonnenkraft und soll ein europäisches Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte schaffen.
Das EU-Parlament machte den Weg für die Einstufung von Gas und Atomkraft als klimafreundliche Energiequellen im Juli frei. Eine Entschließung, um diese Taxonomie zu blockieren, bekam im Straßburger Parlament nicht die nötige Mehrheit.
Österreich reichte im Oktober eine Nichtigkeitsklage gegen die Taxonomie vor dem Europäischen Gerichtshof ein. „Kernkraft ist zu teuer und zu langsam, um uns im Kampf gegen die Klimakrise zu helfen. […] Das schadet unserem Klima enorm“, sagte die österreichische Bundesministerin Leonore Gewessler auf Twitter. Sie betonte auch, dass es irreführend sei, Klimaschädigendes als grün zu bezeichnen, und gleichzeitig die Glaubwürdigkeit der Taxonomie schwächen würde.
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