EuGH vor brisantem Asylurteil: EU-Botschaften müssen Flüchtlingen weltweit Visa ausstellen – Blog warnt vor „Tsunami“
Droht einem Menschen in seiner Heimat Folter, dann seien die Botschaften der EU-Staaten verpflichtet, ihm ein Visum auszustellen. Diese Empfehlung gab der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Paolo Mengozzi in seienm Schlussplädoyer zu einem brisanten Fall:
Eine Familie aus Syrien klagte vor dem belgischen Rat für Ausländerstreitsachen. Beide Eltern hatten mit ihren Kindern in der belgischen Botschaft im Libanon die Ausstellung eines derartigen Visum beantragt. Sie sind Christen und ihnen drohe die Verfolgung wegen ihres Glaubens, eines der Familienmitglieder sei bereits entführt und nur gegen Lösegeld frei gekommen. Die Familie erhielt kein Visum.
Ein belgisches Gericht legte den Fall dem EuGH vor und bat um Auslegung des Visakodex sowie der Artikel zum Asylrecht und Folterverbot der Europäischen Grundrechtecharta.
Mengozzi: EU ist verpflichtet, Visa auszustellen
Nach Ansicht des Generalanwaltes seien die EU-Staaten jedoch verpflichtet, ein Visum auszustellen. Die Basis dafür ist die Grundrechtecharta der EU, Artikel 4 (Verbot von Folter und andere erniedrigende Behandlung).
Das abschließende Gerichtsurteil wurde noch nicht verkündet, doch in der Regel folgt der Europäische Gerichtshof den Empfehlungen der Generalanwälte. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
Folgt der Europäische Gerichtshof auch in diesem Fall dem Generalanwalt, so hat das große Auswirkungen auf die EU-Flüchtlingspolitik. Sobald ein Flüchtling nachweisen kann, dass er von Folter gefährdet ist, könnte er mit einem derartigen Visum legal in ein EU-Land einreisen und Asyl beantragen.
Österreichischer Blog weist auf Konsequenzen des EuGH-Urteils hin
Vor dem anstehenden Urteil durch den EuGH hatte der österreichische Blog „Tawa News“ bereits am 19. Februar gewarnt.
Sollte das Urteil durchgehen, hätten alle EU-Botschaften künftig für jedermann weltweit humanitäre Visa auszustellen.
Tawa News konstatiert, was dies für Schweden, Deutschland und Österreich bedeute. Demnach seien 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Acht Millionen Afghanen und 68 Millionen Nigerianer wollten ihre Länder verlassen. Zudem warten 800.000 Libyer in Häfen auf die Überfahrt nach Europa.
„Sie alle bräuchten nur zur österreichischen Botschaft zu gehen, bloß die Gefahr erniedrigender Behandlung aufzeigen, ihre Visa abholen und sich ins nächste Flugzeug nach Wien-Schwechat setzen“, so „Tawa“. Dort warte auf die Neuankömmlinge die monatliche Grundversorgung samt Zuschüssen und Krankenversicherung, bis nach Jahren geklärt sei, ob überhaupt ein Asylgrund bestünde.
Abschieben könne man kaum jemanden. Der Tsunami träfe nur wohlhabende Staaten – Länder wie Bulgarien oder Rumänien seien vom „Asyl-Tourismus“ kaum betroffen.
Aktuell verlaufe der arabisch-nordafrikanische Massenansturm auf Europa über die Mittelmeer-Route. Die Flüchtlinge wollten über Italien in den reichen Norden Europas. Deswegen käme es den Italienern äußerst gelegen, wenn die Flüchtlinge nicht mehr über ihr Land, sondern mit dem Flugzeug direkt nach Deutschland, Schweden oder Österreich einreisten.
Der EuGH sei für seine krassen Fehlurteile berühmt, schreibt „Tawa“. Es wird der ehemalige deutsche Bundespräsident und Verfassungsrichter Prof. Roman Herzog zitiert: „Der EuGH ignoriert bewusst und systematisch die abendländische richterliche Rechtsauslegung, begründet Entscheidungen unsauber, übergeht den Willen des Gesetzgebers oder verkehrt ihn gar ins Gegenteil und erfindet Rechtsgrundsätze. Der EuGH muss gestoppt werden.“
In den Kommentaren zum Artikel auf „Tawa“, beklagt ein Nutzer, der EuGH könne nicht gestoppt werden. Auch ein EU-Austritt Österreichs würde nicht helfen. Ein anderer Nutzer antwortet: „Ein EU-Austritt würde kaum helfen? Wie meinen Sie das? Dann wäre Österreich von den Urteilen des EuGH nicht mehr betroffen!“
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