EuGH-Experte: Gütezeichen „biologischer Landbau“ bei ritueller Schlachtung möglich

Das europäische Gütezeichen "ökologischer/biologischer Landbau" soll auch dann vergeben werden, wenn Fleisch von rituell ohne vorherige Betäubung geschlachteten Tieren stammt. Das meint ein Generalanwalt am EuGH.
Titelbild
Ziegen vor der Schlachtung.Foto: JAAFAR ASHTIYEH/AFP/Getty Images
Epoch Times20. September 2018

Das europäische Gütezeichen „ökologischer/biologischer Landbau“ kann nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch dann vergeben werden, wenn Fleisch von rituell ohne vorherige Betäubung geschlachteten Tieren stammt.

Dafür sprach sich Generalanwalt Nils Wahl am Donnerstag in einem Verfahren aus, in dem ein französischer Verband eine solche Kennzeichnung für als „halal“ beworbene Hacksteaks verbieten lassen will. (Az. C – 497/17)

Der Verband verlangte ein Verbot für Fleischprodukte, die von Tieren stammen, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Die zuständige französische Behörde lehnte dies ab. Ein Verwaltungsgericht legte im Berufungsverfahren die Frage dem EuGH vor.

Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl verbieten die entsprechenden EU-Verordnungen nicht die Vergabe des Gütezeichens „ökologischer/biologischer Landbau“ an Produkte, die von Tieren aus ritueller Schlachtung ohne Betäubung stammen. Eine solche Unvereinbarkeit würde den Käufern von halal-Produkten oder auch koscheren Lebensmitteln Garantien verwehren, die das Gütezeichen biete.

Es gelte zwar der Grundsatz der Schlachtung nach Betäubung, erklärte Wahl. Jedoch sei eine Ausnahme für die rituelle Schlachtung von Tieren ohne Betäubung vorgesehen, wenn eine Begrenzung des Leidens der Tiere sichergestellt werde. Ein Urteil wird erst in einigen Wochen erwartet. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof aber der Ansicht seiner Experten. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion