EuGH: Erasmus-Stipendium darf Eltern keine steuerlichen Nachteile bringen

Im konkreten Streitfall besuchte ein Student aus Kroatien eine Universität in Finnland. Wegen des dafür erhaltenen Mobilitätszuschusses kürzte das Finanzamt seiner Mutter den für studierende Kinder vorgesehenen steuerlichen Freibetrag.
Titelbild
Der europäischer Gerichtshof in Luxemburg.Foto: fuchs-photography/iStock
Epoch Times16. Januar 2025

Fördergelder für Erasmus-Studenten dürfen nicht zu steuerlichen Nachteilen für die unterhaltspflichtigen Eltern führen. Andernfalls würde das Recht der Studenten auf Freizügigkeit und Aufenthalt in einem anderen EU-Land unzulässig beschränkt, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az. C-277/23)

Studenten im europäischen Austauschprogramm Erasmus+ erhalten als Stipendium einen sogenannten Mobilitätszuschuss, derzeit je nach Land 540 oder 600 Euro monatlich für zwei bis zwölf Monate. Im Streitfall besuchte ein Student aus Kroatien eine Universität in Finnland.

Ziel des Erasmus-Programms: Mobilität der Studenten fördern

Wegen des dafür erhaltenen Mobilitätszuschusses kürzte das Finanzamt seiner Mutter den für studierende Kinder vorgesehenen steuerlichen Freibetrag. Die Mutter klagte bis hinauf zum kroatischen Verfassungsgericht. Dieses fragte beim EuGH an, ob die kroatischen Steuervorschriften mit EU-Recht vereinbar sind.

Dies verneinten die Luxemburger Richter nun. Zur Begründung verwiesen sie auf das Ziel des Erasmus-Programms, die Mobilität der Studenten zu fördern. Darauf könnten sich nicht nur die Studenten, sondern auch ihre unterhaltspflichtigen Eltern berufen.

Der Mobilitätszuschuss solle insbesondere zusätzliche Kosten decken, die ohne das Auslandsstudium nicht entstanden wären. Steuerliche Nachteile auch der Eltern führten daher zu einer nicht gerechtfertigten Beschränkung der Freizügigkeit und des Aufenthalts der Erasmus-Studenten in ihrem Gastland, urteilte der EuGH. (afp/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion