EU will härter gegen Betrug zu Lasten der europäischen Steuerzahler vorgehen

Das Europaparlament verabschiedete heute eine neue Richtlinie – nun sollen EU-weit Geldwäsche, Steuerhinterziehung und ähnliche Straftaten, die der EU schaden, mit mindestens vier Jahren Haft bestraft werden. Die Regelung vertrete das Interesse des "ehrlichen Steuerzahlers", meinte die SPD-Rechtsexpertin Sylvia-Yvonne Kaufmann.
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Die europäischen Steuerzahler sollen besser vor Betrug und Steuerhinterziehung beschützt werden (Symbolbild).Foto: Hannelore Foerster/Getty Images
Epoch Times5. Juli 2017

Schummeleien bei EU-Agrarsubventionen, Hinterzug von Mehrwertsteuern, Ausschreibungsbetrug oder Zigarettenschmuggel – jährlich verursachen solche Straftaten in der Europäischen Union einen finanziellen Schaden in Milliardenhöhe.

Dieser Betrug soll künftig energischer bekämpft werden – dank einer Richtlinie, die das Europaparlament am Mittwoch abschließend verabschiedet hat. Das neue Gesetz ist ein erster Schritt hin zu einer EU-weiten Harmonisierung des Strafrechts.

Harmonisierung des Strafrechts in EU-Staaten bei Betrug zu Lasten der EU

Die Richtlinie verpflichtet die EU-Staaten zur Harmonisierung des Strafrechts bei Betrug zu Lasten des EU-Haushalts. Dazu werden die einschlägigen Straftatbestände einheitlich definiert.

Die Mitgliedsländer müssen für Betrugsfälle, die einen Schaden von mindestens 100.000 Euro verursachen, eine Höchststrafe von mindestens vier Jahren Haft vorsehen. Außerdem müssen sie die Verjährungsfrist auf mindestens fünf Jahre festsetzen.

Der Neureglung zufolge kann die geplante Europäische Staatsanwaltschaft beispielsweise grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug ahnden, sofern sich der Schaden auf mindestens 10 Millionen Euro beläuft und mindestens zwei Mitgliedstaaten betrifft.

Über die Einrichtung dieser Staatsanwaltschaft wird das Europaparlament im September abstimmen. Ihre Arbeit soll die europäische Strafverfolgungsbehörde spätestens im Jahre 2021 aufnehmen.

Einheitliche Standards im Kampf gegen Betrüger – „im Interesse der ehrlichen Steuerzahler“

Auf die Neuregelung hatten sich Unterhändler der EU-Staaten, der Brüsseler Kommission und des Parlaments im Frühjahr geeinigt. Sie kann somit in Kürze in Kraft treten. Anschließend haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Dies gilt allerdings nicht für Großbritannien und Dänemark, die sich an der Maßnahme nicht beteiligen.

Gegen Betrüger werde künftig nach einheitlichen Standards ermittelt und angeklagt – im Interesse der ehrlichen Steuerzahler, betonte die SPD-Rechtsexpertin Sylvia-Yvonne Kaufmann. Die Vorsitzendes des Haushaltskontrollausschusses, Ingeborg Gräßle (CDU), sprach von einem „historischen Moment für die EU“.

637 Millionen Euro Schaden in 2015

Mit dem neuen Gesetz gebe es nun eine Rechtsgrundlage für die Arbeit der geplanten Europäischen Staatsanwaltschaft. Nach Angaben der EU-Kommission verursacht allein der grenzüberschreitende Mehrwertsteuerbetrug den europäischen Steuerzahlern jährlich bis zu 50 Millionen Euro Schaden.

Der Europäische Rechnunghshof bezifferte den finanziellen Schaden, der 2015 in der EU durch Betrügereien aller Art entstand, auf insgesamt über 637 Millionen Euro. (afp)

Mehr dazu:

„Schlechter Tag für Kriminelle in Europa“: Mitgliedstaaten beschließen EU-Staatsanwaltschaft



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