EU verlängert Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine
Die Europäische Union hat den unbürokratischen Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine für ein weiteres Jahr verlängert. Die 27 Europaminister verabschiedeten am Dienstag in Luxemburg eine Verlängerung des Schutzstatus bis zum 4. März 2026. Auf diesen Schritt hatten sich die EU-Innenminister auf Vorschlag der Kommission bereits Mitte Juni geeinigt.
Nach Einschätzung aus Brüssel sind die Voraussetzungen für eine Rückkehr der Menschen wegen der anhaltenden Angriffe Russlands auf die Infrastruktur in der gesamten Ukraine nicht gegeben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Verlängerung begrüßt, aber auch eine „fairere Verteilung“ der Kriegsflüchtlinge in der EU gefordert. Die Aufnahme von fast 1,2 Millionen Menschen in Deutschland bleibe ein „gewaltiger Kraftakt“.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hatten die EU-Staaten die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz erstmals aktiviert. Damit können die Kriegsflüchtlinge ohne Asylverfahren Aufenthaltstitel erhalten. Sie können einer Arbeit nachgehen, ihre Kinder zur Schule schicken und sind krankenversichert. In Deutschland gibt es zudem die Regelung, dass bei schuldhaften Unfällen durch Ukrainer die Kfz-Versicherung des Geschädigten die Kosten für den Unfallschaden trägt. Die Versicherung holt sich dann die Summe aus einem dafür angelegten „Geldtopf“ wieder zurück. (afp/er)
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