EU verklagt Ungarn wegen Transitzonen für Migranten vor dem Europäischen Gerichtshof

Die EU hat Ungarn wegen der an der Grenze eingerichteten Transitzonen für Asylbewerber verklagt. Wird Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verurteilt, können Budapest hohe Geldbußen drohen.
Epoch Times19. Juli 2018

Die EU hat Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der an der Grenze eingerichteten Transitzonen für Asylbewerber verklagt.

Zwar sei die Schaffung von Transitbereichen an den EU-Außengrenzen grundsätzlich möglich, erklärte die Europäische Kommission am Donnerstag. Ungarn verstoße aber mit seinen Asyl- und Rückführungsvorschriften in mehreren Fällen gegen EU-Recht. Die Behörde nannte unter anderem eine zu lange „Inhaftierung“ von Asylbewerbern und die Behandlung von Minderjährigen.

Ungarn hatte im März 2017 begonnen, Migranten in durch Stacheldrahtzäune gesicherten Container-Lagern nahe der Grenze unterzubringen. Sie sind dort unter ständiger Aufsicht durch bewaffnete Wächter. Die Migranten müssen in den Transitzonen bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist.

Die Kommission verwies auf mehrere Verstöße gegen die EU-Asylverfahrensrichtlinie. Demnach können in Ungarn Asylanträge „nur innerhalb solcher Transitzonen gestellt werden“ und nirgendwo anders. In diese Zonen werde der Zugang aber „nur einer begrenzten Zahl von Personen und erst nach übermäßig langen Wartezeiten“ gewährt.

Zudem verstoße das Grenzverfahren gegen EU-Recht, „da die Höchstdauer von vier Wochen nicht eingehalten wird, während der eine Person in einem Transitzentrum festgehalten werden kann“. Die Kommission sei der Auffassung, „dass die unbeschränkte Inhaftnahme von Asylbewerbern in Transitzonen ohne Beachtung der geltenden Verfahrensgarantien“ gegen die EU-Vorschriften verstoße.

Weiterhin seien keine besonderen Garantien für schutzbedürftige Antragsteller vorgesehen, erklärte die Kommission weiter. Im April hatte der Europarat insbesondere die Lage Minderjähriger in den Transitzonen kritisiert. Demnach werden Migranten in Ungarn aufgrund der Verschärfung des Ausländerrechts bereits ab 14 Jahren als Erwachsene eingestuft werden – und nicht ab 18 Jahren, wie im internationalen Recht üblich.

Darüber hinaus sei das ungarische Recht nicht mit der EU-Rückführungsrichtlinie vereinbar, erklärte die Kommission. Denn es gewährleiste nicht, „dass Rückkehrentscheidungen einzeln erlassen werden und Informationen über Rechtsbehelfe enthalten“. Daher bestehe „die Gefahr, dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden“.

Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission wegen der Lage in den Transitzonen läuft seit Dezember 2017. Wird Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verurteilt, können Budapest hohe Geldbußen drohen. (afp/so)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion