EU-Urheberrechtsreform bis 2021 umsetzen: Millionen Menschen wurden ignoriert

Die Grünen erklären "Mit dem EU-weiten Leistungsschutzrecht werden die Interessen weniger großer Konzerne vor die von Kreativen gestellt". Eine Zusammenfassung der beschlossenen Urheberrechtsreform und erste Reaktionen aus der Politik.
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Während der Proteste gegen die EU-Urheberrechtsreform im März 2019.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times15. April 2019

Die Reform des EU-Urheberrechts hat die letzte formelle Hürde genommen. Die Mitgliedstaaten nahmen den umstrittenen Text am Montag an. Das Votum setzt einen Schlusspunkt hinter ein EU-Gesetzgebungsverfahren, das so kontrovers diskutiert wurde wie kaum eines zuvor. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie jetzt noch umsetzen.

Grüne: Millionen Menschen wurden ignoriert – und fühlen sich nicht ernst genommen

Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik der Grünen, weist darauf hin, dass über fünf Millionen Menschen der EU eine Petition gegen die EU-Urheberrechtsreform unterschrieben haben. Tausende Menschen demonstrierten friedlich gegen die Richtlinie. Sie erklärt: „Der Schlingerkurs von Bundesjustizministerin Barley wie auch die bewussten Nebelkerzen der CDU stärken nicht das Vertrauen in die Politik. Viele Menschen fühlen sich durch ein solches Verhalten zurecht nicht ernst genommen.“

Für sie sind die Artikel 15 und 17 problematisch, denn die „Uploadfilter gefährden die Meinungsfreiheit im Internet.“ Und weiter:

Mit dem EU-weiten Leistungsschutzrecht werden die Interessen weniger großer Konzerne vor die von Kreativen gestellt.“

Im Wesentlichen wird das Ziel eines einheitlichen europaweiten Binnenmarkt im Urheberrecht nicht erreicht, ein Flickenteppich aus 27 nationalen Regelungen bleibt im Großteil erhalten.

CDU/CSU: Umsetzung soll fairen Interessensausgleich sicherstellen

Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön und Thorsten Frei sowie die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und der digitalpolitische Sprecher Tankred Schipanski:

„Mit der neuen Richtlinie werden künftig solche Internetplattformen in die Pflicht genommen, die Geschäfte damit machen, dass sie urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten. Für sie gilt in Zukunft: Sie müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die Urheber abgeben. Wichtig bleibt für uns: Wir wollen in der nun anstehenden deutschen Umsetzung der Richtlinie dafür Sorge tragen, dass es unter Vermeidung von Upload-Filtern nicht zu den befürchteten Einschränkungen der Meinungsfreiheit kommt. Dafür hat die CDU Deutschlands ein Umsetzungsmodell entwickelt, das sich an dem Grundsatz „Bezahlen statt Blockieren“ orientiert. Über eine geeignete Umsetzung wollen wir sicherstellen, dass die Neuerung zu einem guten und fairen Interessenausgleich in Deutschland führt.“

Zusammenfassung: Was ist das Ziel der Richtlinie?

Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Reform der „Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ angenommen. Ziel ist, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Inhalte dürfen ohne Zustimmung der Urheber künftig grundsätzlich nicht mehr im Netz erscheinen.

Schriftsteller, Autoren und Musiker sollen so besser an den Erlösen ihrer Werke beteiligt werden. Für die Presse gibt es ein eigenes Leistungsschutzrecht. Angebote wie Google News oder Facebook sollen dazu gebracht werden, Vergütungen für Artikel und Inhalte von Zeitungen, Magazinen, Nachrichtenagenturen oder sonstigen Medien zu zahlen.

Wie hat Deutschland abgestimmt?

Die EU-Staaten hatten sich mit dem EU-Parlament im Februar nach jahrelangen Verhandlungen auf einen Kompromisstext geeinigt. Das Parlament bestätigte diese Einigung im März. Nun folgte die formelle Annahme durch die Mitgliedstaaten am Rande eines Treffens der EU-Agrarminister in Luxemburg. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) stimmte stellvertretend für die Bundesregierung für die Richtlinie.

Für eine formelle Annahme eines ausgehandelten Kompromisstexts fiel die Abstimmung ungewöhnlich knapp aus – sechs Länder stimmten dagegen, drei enthielten sich. Hätte sich ein weiteres großes Land wie Frankreich, Großbritannien oder Deutschland ebenfalls enthalten oder dagegen ausgesprochen, wäre die Richtlinie gescheitert.

Für wen gilt die Richtlinie?

Vor allem Internetriesen wie Google mit seiner Video-Plattform YouTube oder Netzwerke wie Facebook sind betroffen. Startups unterliegen gelockerten Auflagen, wenn sie weniger als drei Jahre alt sind, einen Jahresumsatz von unter zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Besucher pro Monat haben. Nicht kommerzielle Plattformen wie die Online-Enzyklopädie Wikipedia sind ausgenommen.

Woran entzündet sich die Kritik?

Hauptziel der Kritik ist der frühere Artikel 13, dessen Bestimmungen sich inzwischen in Artikel 17 finden. Demnach müssen die Plattformbetreiber verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Werke auf ihren Seiten zugänglich sind, und sind bei Verstößen haftbar.

Angesichts der zu überprüfenden Datenmengen dürfte dies nur mittels sogenannter Uploadfilter möglich sein, auch wenn die Reform diese nicht vorschreibt. Die Filter sollen urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder Audiodateien schon beim Hochladen blockieren. Einige Plattformen nutzen derartige Technologie schon jetzt, müssten dies aber deutlich ausweiten.

Außerdem in der Kritik steht Artikel 11, der das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse enthält. Weil Portale wie Google News oder Facebook auch für Auszüge von Artikeln künftig eine Lizenz benötigen, wird den Kritikern zufolge das Teilen und Verbreiten von Informationen erschwert.

Ist das freie Internet in Gefahr?

Kritiker sehen besonders in den Uploadfiltern den Anfang vom Ende des freien Internets und warnen vor Zensur. Sie fürchten, dass die Filter auch legale Inhalte blockieren. Um dies zu verhindern, seien Beschwerdemöglichkeiten vorgesehen, mit denen sich Nutzer gegen ungerechtfertigte Löschungen oder Sperrungen wehren könnten, argumentiert das EU-Parlament.

Eine weitere Befürchtung ist, dass ein satirischer und kreativer Umgang mit Texten, Bildern und Audiodateien behindert wird – etwa bei so genannten Internet-Memes. Dem Europaparlament zufolge sind Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinie verpflichtet, das kostenlose Hochladen „von Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äußerung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen, Parodien oder Persiflagen“ zu schützen.

Zur Kritik am Leistungschutzrecht heißt es, Artikel könnten „in sehr kurzer Form“ auch weiterhin bei Google News und Facebook verlinkt und angezeigt werden.

Wann tritt die Reform in Kraft?

Der Text wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Anschließend müssen die Regierungen die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Dafür sind zwei Jahre vorgesehen – also bis 2021.

Die CDU hat angekündigt, die Reform in Deutschland ohne Uploadfilter umsetzen zu wollen. Ob das geht, wird von Kritikern bezweifelt. (afp)



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