EU-Top-Beamter betreibt Luxushotel auf Bali – das gilt nicht als Nebentätigkeit
Die Europäische Kommission verlangt von ihren Mitarbeitern die Offenlegung ihrer „außerdienstlichen Aktivitäten“, um mögliche Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen. Doch wie sich laut einer Recherche von „Politico Europe“ herausstellt, gilt der Kauf eines Hotels auf Bali offenbar nicht als solche Aktivität.
Der Niederländer Gert Jan Koopman, EU-Generaldirektor für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, habe demnach im Jahr 2009 das exklusive Munduk Moding Plantation Nature Resort & Spa auf Bali erworben. Obwohl er Eigentümer des Hotels war – offenbar sei der Besitz mittlerweile auf seine Familie übertragen – musste er zu keinem Zeitpunkt seine Aktivitäten der Kommission melden, obwohl dies nach den Konfliktinteressenregeln erforderlich gewesen wäre.
Dass Koopman einen EU-Spitzenbeamten verkörpert, lässt sich daran erkennen, dass er Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 11. Juni zu einem strategischen Staatsbesuch nach Tunesien begleitet hat, bei dem auch Giorgia Meloni und Mark Rutte zugegen waren. Dies geht aus einem Twitter-Beitrag des niederländischen Abgeordneten hervor. „Politico“ zufolge verdient Koopman mehr als 17.700 Euro netto pro Monat.
„Eigentümer zu sein, gilt nicht als Nebentätigkeit“
Zurück zu Koopmans außerpolitischen Belangen, der offenbar nicht nur ehemaliger Besitzer des erwähnten Bali-Luxushotels ist, sondern dort auch regelmäßig selbst vor Ort zu sein scheint. Auf Nachfrage von „Politico“ habe ein Angestellter des Hotels Gert Jan Koopman immer noch als „Eigentümer“ des Hotels benannt. Zudem sei der 57-Jährige in einem Blogbeitrag vom April 2022 ebenfalls als der Eigentümer von Munduk bezeichnet worden.
Das Regelwerk der Kommission hat einige Parameter für die Nebentätigkeiten ihrer Mitarbeiter festgelegt. Zunächst einmal dürfen die Bediensteten nicht mehr als 10.000 Euro pro Jahr mit irgendeiner „Nebentätigkeit“ verdienen. Laut einem Dokument des Untersuchungs- und Disziplinarausschusses der Kommission aus dem Jahr 2011 sei es den Mitarbeitern außerdem untersagt, „Aufträge und Tätigkeiten“ für kommerziell ausgerichtete Unternehmen anzunehmen.
Auf die diesbezügliche Anfrage von „Politico“ in Brüssel habe ein Sprecher geantwortet: „Eigentümer zu sein gilt nicht als Nebentätigkeit, da es nicht bedeutet, ‚etwas zu tun‘ (eine Tätigkeit) im Sinne einer Zeitinvestition, die einen Einfluss auf die Erfüllung der Aufgaben bei der Arbeit haben könnte“, so ein Sprecher der EU-Kommission.
Die finanziellen Offenlegungsregeln der Kommission scheinen ebenfalls eher unklar formuliert zu sein. Eigene finanzielle Interessen müssten von den Mitarbeitern nicht offenbart werden, sondern es wird erwartet, dass potenzielle Interessenkonflikte von den Mitarbeitern selbst gemeldet werden, so „Politico“ weiter.
Die Regeln legen auch keine Sanktionen bei Nichtbefolgung fest. Im konkreten Fall bedeute dies, dass Koopman weder den Besitz des Hotels noch sein finanzielles Interesse offenlegen musste. Dies steht im Widerspruch zu den Praktiken in den USA oder Frankreich.
Transparency International spricht von „kaputtem System“
Die Antwort der EU-Kommission in Bezug auf Koopman klingt, so „Politico“, für Transparenzaktivisten unglaubwürdig, da diese genau das Problem der EU-Regeln für Interessenkonflikte aufzeigt. Wenn die Kommission nicht der Ansicht sei, dass der Besitz und die Mithilfe beim Betrieb eines Hotels etwas ist, worüber sie Bescheid wissen muss, wie soll sie dann ordnungsgemäß feststellen, ob ein Konflikt vorliegt oder nicht?
Der Brüssel-Vertreter der NGO „Transparency International“, Nick Aiossa, gehe deshalb eher auf Distanz zur EU-Kommission, die „Hotelier“ Koopman einen Freibrief ausstellt. Diesbezüglich habe er von einem „kaputten System“ gesprochen.
Wie „Politico“ weiter mitteilte, habe die Kommission letztlich zwar eingeräumt, dass die Koopman Familie „in Fragen, die die Zustimmung der Eigentümer erfordern, mit dem Managementteam in Kontakt steht, um die Fortschritte zu überprüfen“. Laut dem Sprecher der EU-Kommission würden diese Kontakte aber nur „einen begrenzten Teil der Zeit des Generaldirektors in Anspruch nehmen und seine Arbeit in der Kommission nicht beeinträchtigen“.
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