EU-Streit um Holzöfen: Länder blockieren strengere Umweltvorgaben

Die EU-Kommission wollte am 12. Februar strengere Emissionsgrenzwerte für Holzöfen präsentieren. Doch der Widerstand mehrerer Länder, darunter Tschechien und Deutschland, hat das Vorhaben vorerst gestoppt. Kritiker fürchten hohe Kosten, Einschränkungen für Verbraucher und eine wachsende Ablehnung in der Bevölkerung – ähnlich wie beim „Heizungsgesetz“.
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Der Winter naht, ein Holzofen gibt wohlige Wärme. Ist er auch genehmigt?Foto: Sitikka/iStock
Von 8. Februar 2025

Die EU-Pläne für strengere Umweltvorgaben bei Holzöfen werden vorerst auf Eis gelegt. Ursprünglich sollte am Mittwoch, 12. Februar, eine Teilregelung zum geplanten Update der Ökodesign-Richtlinie 2027 durch die EU-Kommission vorgestellt werden. Diese scheiterte jedoch am Widerstand mehrerer Länder, wie die tschechische Zeitung „Echo 24“ berichtet hat.

Die geplanten Normen zur technischen Ausstattung und zu den Emissionen sollen für Heizkessel mit einer Heizleistung von bis zu 1.000 Kilowatt (kW) sowie für Nahwärmegeräte – wie Kaminöfen – mit einer Leistung von bis zu 50 kW gelten. Nun hat die EU-Kommission die Präsentation auf einen noch nicht genannten Termin verschoben. Ein Sprecher der EU-Kommission sprach „Euractiv“ zufolge von „weiteren Arbeiten technischer Natur“, die erforderlich seien.

Sollten neue Holzöfen zwangsweise mit dem Stromnetz verbunden werden?

Mit den neuen Grenzwerten, die für Holzöfen ab 2027 gelten sollten, wollte man Bedenken bezüglich der Gesundheit in Haushalten adressieren, die mit Pellets oder Holz heizen. Dort gebe es ein erhöhtes Risiko, an Asthma oder Lungenleiden zu erkranken. Zudem sei die Wahrscheinlichkeit tödlicher Kohlenmonoxidvergiftungen höher.

Allerdings bahnte sich schon kurz nach den ersten Berichten über das Vorhaben Gegenwind an. In Brüssel sollen erste Befürchtungen laut geworden sein, es drohe möglicherweise ein ähnlicher öffentlicher Widerstand wie in Deutschland rund um das „Heizungsgesetz“. 2023 hatte in Anbetracht dessen die EU-Kommission ähnliche Pläne für die EU-Ebene fallengelassen.

Ein erster Entwurf, der „Euractiv“ vorlag, sprach von Feinstaub-Grenzwerten bis zu maximal 28 Milligramm (mg) pro Kubikmeter. Zum Vergleich: In Deutschland gilt seit Anfang des Jahres eine Austausch-Obergrenze von 150 mg. EU-weit ist der Grenzwert für neue Öfen – und für die sollte die Regelung gelten – seit 2022 bei 40 mg.

Darüber hinaus hat Michal Bartoška, der Vorsitzende des Verbandes für ökologische Holzheizungen, gegenüber „Echo 24“ die Sorge geäußert, dass die Holzöfen ihre Unabhängigkeit verlieren. Diese sei ihr entscheidender Vorteil. Der Entwurf der EU-Kommission liefe darauf hinaus, dass neue Öfen an das Stromnetz angeschlossen werden müssten. Nur so ließen sich die dort angedachte automatische Steuerung der Verbrennung und die Funktionalität der Filtersysteme steuern.

Potenziell „zig Millionen europäischer Bürger betroffen“

Umweltverbände wie das Netzwerk Ecos halten den Vorstoß der EU-Kommission für erforderlich, da die geltenden Feinstaubgrenzwerte „sehr veraltet“ seien. Öfen dürften demnach mehr Partikel ausstoßen als 20 Jahre alte Diesel-Lkws, erklärte Sprecher Marco Grippa. Hersteller hingegen erklären, dass die angedachten Vorgaben massive Investitionen erfordern würden. Diese könnten sich Produzenten entweder nicht leisten – oder sie müssten die Verkaufspreise von Öfen so weit erhöhen, dass kaum noch Abnehmer diese bezahlen könnten.

Die tschechischen EU-Abgeordneten Alexandr Vondra und Ondrej Krutilek von der EKR betonten, die Vorschläge könnten „zig Millionen europäischer Bürger betreffen“. Außerdem wären sie kontraproduktiv, da die Bürger dann einfach stattdessen mit Kohle heizen würden.

Auch das Energieministerium in Prag forderte die EU-Kommission zur Überarbeitung des Entwurfs auf. In Tschechien liegen Verbänden zufolge 90 Prozent der verkauften Holzöfen über dem geplanten Emissionswert. Mit Biomasse wird „Euractiv“ zufolge ein Viertel aller Wohngebäude beheizt, in Ländern wie Rumänien ist es sogar etwa die Hälfte.

Einigung über neue Regelungen für Holzöfen erst in Monaten erwartet

Kritik kommt auch aus den Reihen deutscher Abgeordneter. Der Umweltsprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese, nennt Biomasse einen „für uns wichtigen Teil der Energiewende, gerade im ländlichen Raum“. Der EU-Parlamentarier zeigte sich „sicher, dass Ursula von der Leyen ein solches Dokument niemals passieren lassen wird“.

Mittlerweile heißt es von einem Sprecher der EU-Kommission, man befinde sich „derzeit in der Phase der Konsultation von Herstellern und anderen Interessengruppen“. Man habe in dieser Angelegenheit „noch keine endgültige Position eingenommen“. Einschränkungen für Holzöfen sollen demnach in mehreren Konsultationsrunden erörtert werden. Am Ende müssten die EU-Länder abstimmen, wobei allerdings eine einfache Mehrheit ausreicht. Bis dahin dürften jedoch noch einige Monate vergehen.

Tschechiens Minister für Industrie und Handel, Lukáš Vlček, will am 12. Februar bei einer Sitzung in Brüssel „darauf drängen, dass der Vorschlag überarbeitet wird und den realen Möglichkeiten entspricht“. Ziel müsse es sein, dass „die europäische grüne Politik den technologischen Entwicklungen entspricht“. Vor allem aber dürfe sie „keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die Geldbörsen der tschechischen Haushalte und Unternehmen“ haben.

Deutschland hat seit Anfang des Jahres neue Grenzwerte

In Deutschland gelten derzeit für Kaminöfen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 21.3.2010 installiert wurden, Grenzwerte von maximal 150 mg Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid (CO) pro Kubikmeter Abgas. Für neuere Anlagen sind 40 mg Feinstaub und 1,25 g CO pro Kubikmeter die zulässige Obergrenze.

Ausnahmen gelten für nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Wärmeleistung unter 15 kW. Außerdem sind nicht regelmäßig betriebene offene Kamine sowie Badeöfen und Grundöfen wie Kachelöfen aus mineralischen Speichermaterialien ausgenommen. Zudem gelten abweichende Bestimmungen für vor 1950 errichtete historische Öfen sowie nach 2010 betriebene Kaminöfen.

Bei Zuwiderhandeln droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Für eine Nachrüstung oder einen Austausch von Kaminöfen gibt es staatliche Förderprogramme. Als Alternative zu nicht mehr der Norm entsprechenden Holzöfen gelten unter anderem Pelletöfen. Im Zuge des Heizungsgesetzes war ursprünglich ein Verbot des Einbaus von Pelletsheizungen in Neubauten vorgesehen – zumindest als alleinige Wärmequelle. Diese Idee wurde jedoch in der Endfassung fallengelassen.



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