EU-Steuer-Nachforderungen: Gegen Starbucks wird auch ermittelt
Die Nachforderung von möglicherweise mehr als 13 Milliarden Euro für Apple in Irland ist die bisher aufsehenerregendste Entscheidung in den EU-Steuerverfahren. Die Kommission geht aber auch gegen weitere Unternehmen in anderen europäischen Ländern vor:
NIEDERLANDE: Die EU-Kommission leitete im Juni 2014 Untersuchungen wegen des Verdachts unerlaubter Beihilfen durch Steuervergünstigungen für die Kaffeehaus-Kette Starbucks ein.
Am Ende forderte sie eine Steuer-Nachzahlung, es geht um bis zu 30 Millionen Euro. Die Niederlande zogen gegen die Entscheidung der Kommission vor Gericht.
LUXEMBURG: In dem Land sind von den Ermittlungen der Autobauer Fiat Chrysler und der weltgrößte Online-Händler Amazon betroffen. Die Kommission entschied, dass eine Finanzierungstochter von Fiat Chrysler unrechtmäßige Beihilfen bekommen habe und erstatten müsse.
Es geht ebenfalls um rund 30 Millionen Euro. Fiat Chrysler und Luxemburg gingen vor Gericht dagegen. Im Fall von Amazon traf die Kommission noch keine endgültige Entscheidung, geht in einer vorläufigen Bewertung aber davon aus, dass es staatliche Beihilfen gab.
BELGIEN: Die Kommission forderte, von mehr als 30 Unternehmen – darunter Anheuser-Busch, Inbev und BP – rund 700 Millionen Euro zurückzufordern. (dpa)
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