EU-Staatsanwaltschaft nimmt ihre Arbeit auf
Nach Jahren der Vorbereitung und monatelanger Verzögerung startet am Dienstag die Europäische Staatsanwaltschaft. Die Luxemburger Behörde unter Leitung der rumänischen Korruptionsbekämpferin Laura Codruta Kövesi soll gegen Delikte zu Lasten des EU-Haushaltes vorgehen.
Um welche Straftaten geht es?
Die Behörde soll Delikte wie Korruption, Bestechung, Geldwäsche oder Veruntreuung im Zusammenhang mit EU-Geldern verfolgen. Dies kann auch gefälschte oder überhöhte Rechnungen umfassen, um sich EU-Fördermittel zu erschleichen. Die Schwelle liegt hier bei mindestens 10.000 Euro. Zudem sollen die Ermittler bei grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug tätig werden, sofern es um Beträge über zehn Millionen Euro geht.
Geht es um Einzelfälle?
Nein. Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass sie jedes Jahr 3.000 bis 4.000 Fällen nachgehen wird. Allein bei grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug schätzt die EU den Schaden auf 30 bis 60 Milliarden Euro pro Jahr. Bei den anderen Delikten betragen die Schätzungen rund 500 Millionen Euro jährlich.
Nehmen alle EU-Staaten teil?
Nein. Nur 22 der 27 EU-Länder sind bei der Europäischen Staatsanwaltschaft dabei. Ungarn, Polen, Irland, Schweden und Dänemark wollten sich nicht anschließen.
Wie arbeiten die Staatsanwälte?
Die eigentliche Ermittlungsarbeit machen sogenannte delegierte Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten. In Deutschland gibt es beispielsweise elf davon in fünf Zentren in Berlin, Frankfurt, Köln, Hamburg und München. Sie können bundesweit tätig werden, die Beschlagnahme von Vermögenswerten veranlassen, Haftbefehle beantragen oder Anklage erheben.
Warum können die EU-Ermittler wirksam agieren?
Sobald es um grenzüberschreitende Straftaten geht, werden Ermittlungen für nationale Behörden schwierig. Um Informationen aus anderen Ländern zu bekommen, müssen sie Rechtshilfeersuchen stellen, die teils erst nach Wochen oder gar nicht beantwortet werden.
Die Rechtshilfeanfragen fallen bei der Europäischen Staatsanwaltschaft weg. „Wir können einfach einen Anruf tätigen oder per E-Mail an den Kollegen in der Slowakei oder Italien herantreten“, sagt der deutsche delegierte Staatsanwalt Marcus Paintinger. „Das ist ein großer Mehrwert.“
Warum ist der Start auch wegen des Corona-Hilfsfonds wichtig?
Durch den 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds werden sich die Zahlungen aus dem EU-Haushalt in den kommenden Jahren quasi verdoppeln – womit die Gefahr von Betrugsdelikten deutlich steigt.
Die Behörde werde deshalb „mit Argusaugen“ auch die Corona-Mittel im Blick haben, sagt EU-Justizkommissar Didier Reynders. Sie werde „sicherstellen, dass die Gelder in vollem Umfang für die wirtschaftliche Erholung in der Krise verwendet werden.“
Wo hakt es noch?
Nur zwei Drittel der Länder haben alle ihre delegierten Staatsanwälte bestellt. Derzeit gibt es 88, geplant sind 140. Bei Finnland und Slowenien ist noch kein einziger Ermittler ernannt.
Warum bereitet vor allem Slowenien Probleme?
Das Land übernimmt zum 1. Juli den Vorsitz im Rat der EU-Mitgliedstaaten und sollte eigentlich Vorbild sein. Doch am Donnerstag trat Justizministerin Lilijana Kozlovic zurück, weil die Regierung des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Janez Jansa die Ernennung der beiden delegierten Staatsanwälte verweigerte.
Die Behördenleiterin der Europäischen Staatsanwaltschaft Kövesi warf Ljubljana darauf mangelnden Kooperationswillen vor, der die „Kontrollsysteme für EU-Mittel in Slowenien ernsthaft untergräbt“.
Sind die Ermittler unabhängig?
Die Staatsanwälte führten ihre Verfahren „in völliger Unabhängigkeit“ von Mitgliedstaaten und EU-Institutionen, sagt der deutsche stellvertretende Generalstaatsanwalt Andrès Ritter.
Er verweist auf Sicherheitsvorkehrungen in der Behörde. So entschieden 15 Kammern mit jeweils drei Vertretern aus anderen Mitgliedstaaten darüber, ob Verfahren in einem Land abgeschlossen würden. Ritter ist sich sicher: Bei jeglichen Einflussversuchen werde die Behörde „sehr selbstbewusst dagegenhalten“. (afp)
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