EU-Staaten einigen sich auf neue Sanktionen gegen Russland
Die EU-Staaten haben sich auf ein neues Paket mit Sanktionen gegen Russland verständigt. Das teilte die derzeitige belgische EU-Ratspräsidentschaft in Brüssel mit. Das Paket sehe „neue gezielte Maßnahmen“ vor und maximiere „die Wirkung bestehender Sanktionen durch die Schließung von Schlupflöchern“, hieß es. Ziel sei etwa die russische Flüssiggasindustrie.
Experten hatten zuletzt kritisiert, dass es Russland noch immer gelinge, westliche Technologiekomponenten über Umwege zu importieren, um diese dann für den Bau von Waffen zu verwenden. Auch wird angenommen, dass es Moskau weiterhin möglich ist, große Mengen von Rohöl und Gas über eine Schattenflotte auf dem Weltmarkt anzubieten. Nach Angaben von Diplomaten soll verboten werden, dass Häfen wie der im belgischen Zeebrugge zur Verschiffung von russischem LNG in Drittstaaten genutzt werden.
Bundesregierung: EU-Sanktionen schaden auch deutscher Wirtschaft
Das neue Sanktionspaket war bereits Anfang Mai von der EU-Kommission vorgeschlagen worden. Dass es darauf nicht eher eine Einigung gab, lag insbesondere an deutschen Bedenken und Änderungswünschen. Die Bundesregierung störte sich vor allem an den Brüsseler Vorschlägen zur Sanktionsumgehung über Drittländer. Diese schadeten Deutschland als größter EU-Exportnation mehr als Russland, argumentierte Berlin. Die Passage wurde nun offenbar abgeschwächt, zunächst sollen dem Vernehmen nach mögliche Auswirkungen geprüft werden.
Die „No Russia Clause“
Befürworter eines entschlossenen Vorgehens gegen Sanktionsumgehungen verwiesen hingegen auf Schätzungen der EU-Kommission, nach denen über Tochtergesellschaften von europäischen Unternehmen noch immer Waren im Wert von Hunderten Millionen Euro nach Russland geliefert werden, die dort wegen EU-Sanktionen eigentlich nicht mehr landen sollten. Konkret geht es dabei insbesondere um Güter, die zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen können.
Der Kompromiss sieht nach Angaben von Diplomaten nun vor, dass die sogenannte „No Russia Clause“ vorerst nicht wie geplant auf Tochterunternehmen angewendet werden muss. Mit ihr wird von EU-Exporteuren verlangt, dass sie die Wiederausfuhr von bestimmten Gütern nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich verbieten. Betroffen davon sind zum Beispiel Luftfahrtgüter, Flugturbinenkraftstoff, Waffen und fortgeschrittene Technologiegüter, die in russischen Militärsystemen verwendet werden. (dpa/dts/red)
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