EU-Sanktionsdrohung bei Menschenrechtsverstößen – Nach US-Vorbild „Magnitsky-Act“

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Die EU-Flaggen vor dem Sitzt des EU-Parlamentes in Brüssel.Foto: iStock
Epoch Times22. Februar 2021

Seit Dezember verfügt die EU über einen eigenen Sanktionsrahmen gegen Menschenrechtsverletzungen weltweit. Dieser könnte nun erstmals wegen des Vorgehens gegen den Kreml-Kritiker Alexej Nawalny eingesetzt werden.

Vorbild ist ein US-Gesetz zur Ahndung von Menschenrechtsverletzungen aus dem Jahr 2012. Es war verabschiedet worden, nachdem der Steuerberater Sergej Magnitsky 2009 in einem russischen Gefängnis gestorben war. Magnitsky war in einer angeblichen Betrugsaffäre um einen ausländischen Investmentfonds festgenommen worden.

Möglich nach dem neuen EU-Rechtsrahmen sind Strafmaßnahmen bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Folter, Sklaverei, außergerichtlichen Hinrichtungen, dem Verschwindenlassen von Menschen und willkürlichen Festnahmen.

Wenn die Vergehen „weit verbreitet“ oder „systematisch“ sind, können auch Menschenhandel, geschlechterspezifische Gewalt, die Verletzung des Versammlungsrechts oder des Rechts auf Meinungs- oder Religionsfreiheit geahndet werden.

Verantwortliche würden mit Einreiseverboten und dem Einfrieren ihrer Vermögen in der EU bestraft. Zudem können Gelder von Firmen oder sonstigen Einrichtungen eingefroren werden. EU-Unternehmen wären Geschäfte mit ihnen untersagt.

Die EU konnte Menschenrechtsverletzungen bereits vor der Einführung des neuen Sanktionsrahmens ahnden – derzeit sind deshalb rund 200 Menschen und Organisationen mit Sanktionen belegt. Dies erfolgte aber im Kontext von Konflikten wie der Ukraine-Krise oder innerhalb eines Sanktionskataloges zu bestimmten Ländern.

Der neue Rechtsrahmen macht Sanktionsbeschlüsse zu Menschenrechtsverstößen davon unabhängig. Dies soll die Beschlussfassung vereinfachen und beschleunigen.

Aus ähnlichen Gründen hatte die EU 2018 einen Strafrahmen zu Chemiewaffen geschaffen und im vergangenen Jahr ein Sanktionsregime zu Cyberangriffen. In all diesen Fällen bleibt es aber dabei: EU-Sanktionen können nur einstimmig von allen 27 Mitgliedstaaten beschlossen werden – und daran scheitern sie häufig. (afp/sza)



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