EU plant Verschrottungspflicht: Diese Autobesitzer könnten ihr Eigentumsrecht verlieren

Die EU schlägt strengere Richtlinien vor, wann Besitzer von Altfahrzeugen diese verschrotten müssen. Das soll der Umwelt und der Mobilitätswende dienen. Laut einer schwedischen Automobilzeitschrift könnte es bedeuten, dass Fahrzeughalter ihr Eigentumsrecht verlieren. Der Vorschlag stößt jedoch auch auf Kritik.
Zum Zweck des Klimaschutzes: Will die EU unser Auto wegnehmen?
Die EU will bestimmen, wann ein Auto verschrottet werden soll.Foto: iStock
Von 14. Dezember 2023

Im Februar dieses Jahres beschloss das Europäische Parlament das Aus für Verbrennermotoren in Neuwagen zum Jahr 2035. Ein halbes Jahr später veröffentlichte die Europäische Kommission Vorschläge, das Recycling von Altfahrzeugen in der EU zu erleichtern.

Die am 13. Juli veröffentlichte Verordnung behandelt „Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen“. Mit der Initiative plant die Kommission, zwei bestehende Verordnungen abzulösen.

In dem Vorschlag betont die Kommission, dass die Reform die Ziele des europäischen Grünen Deals unterstützen und Umwelt und Klima entlasten soll. Ein weiteres für die EU-Kommission wichtiges Kriterium ist die Gewinnung von Rohstoffen, speziell auch kritischen Rohstoffen, die unter anderem für die Mobilitätswende benötigt werden. Die Verordnung benötigt noch die Zustimmung der Mitgliedsländer und des Europäischen Parlaments.

Könnten Fahrzeughalter ihr Eigentumsrecht verlieren?

Der Vorschlag enthält eine Reihe von Vorschriften und Ermahnungen. Diese sind sowohl an die Fahrzeughersteller als auch die anderen Akteure in der Wertschöpfungskette gerichtet. Gleichzeitig stellt die EU außerdem an die Fahrzeughalter neue Anforderungen.

Die führende schwedische Automobilzeitschrift „Teknikens Värld“ berichtet, wie sich der Vorschlag auf die Fahrzeughalter auswirken könnte – insbesondere im Hinblick auf die Entsorgung älterer Fahrzeuge.

Die EU schlägt Kriterien vor, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt. Laut der schwedischen Publikation müsse der Halter das Auto etwa unverzüglich und unter strafrechtlicher Verantwortung verschrotten, wenn es den Kriterien zufolge als „Abfall“ einzustufen ist.

Laut „Teknikens Värld“ würde somit eine Liste von Kriterien bestimmen, wann ein Auto ausgemustert werden muss. Dies gleiche somit dem Verfall des Eigentumsrechts des Besitzers.

Das könne von „außerordentlich abgenutzten“ Bremsen und Lenkungsbauteile bis zu mehr als zwei verstrichene Jahre nach der letzten vorgeschriebenen technischen Überwachung reichen. Wenn ein Auto also zu lange nicht bei der Inspektion war, wäre es nach der vorgeschlagenen Neudefinition als Abfall zu betrachten – selbst wenn es noch einwandfrei funktioniert.

Was passiert mit Oldtimern?

Historische Fahrzeuge, auch Oldtimer genannt, sind nicht von den neuen Regeln betroffen, wie „Blackout News“ berichtet. Solche Fahrzeuge müssen ein Alter von mindestens 30 Jahren haben und aus der Produktion genommen sein. Autoliebhaber und Sammler können also weiterhin ihren geliebten Klassiker behalten.

Ein EU-Sprecher bestätigte, dass Fahrzeuge von historischem Interesse von den Vorschlägen ausdrücklich ausgenommen werden sollen. Somit besteht für Oldtimer von vornherein keine Verschrottungsgefahr, wie die Website „EFAHRER.com“ entwarnt.

Doch es gilt einen wichtigen Punkt zu beachten: Alle Bestand- und Ersatzteile müssen sich laut dem schwedischen Portal in absolutem Originalzustand befinden. „Wenn Sie also einen B20-Motor in einen 65er Amazonas einbauen, ist er nicht original. Und wenn er in den vergangenen zwei Jahren keiner Inspektion unterzogen wurde, dann sollte er nach diesen Vorschriften als Abfall betrachtet werden“, teilte Jan Tägt, Experte für Fahrzeuge und Vorschriften beim schwedischen Motorradfahrerverband MHRF, der „Teknikens Värld“ mit.

Doch gewisse Toleranzen könnte es geben, denn „EFAHRER.com“ schreibt, dass die Fahrzeuge „weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten“ sein müssen.

Zum Zweck des Klimaschutzes: Will die EU unser Auto wegnehmen?

Oldtimer sollen von der möglichen Reform ausgenommen sein – unter bestimmten Voraussetzungen. Foto: iStock

Organisation: Fahrzeughalter muss mitreden können

Auf den EU-Vorschlag reagierte auch die schwedische Organisation SFRO (Sveriges fordonsbyggares riksorganisation), die die Zulassung von Amateurfahrzeugen ermöglicht. Laut „Teknikens Värld“ befürwortet sie einerseits den darin genannten Zweck – die Stärkung der Kreislaufwirtschaft –, jedoch kritisiert sie dessen Ausgestaltung. Ihrer Ansicht nach muss es möglich sein, gegen die Einstufung eines Fahrzeugs als „Abfall“ Widerspruch einzulegen.

Des Weiteren bemängelte SFRO, dass das Auto als Abfall betrachtet werden soll, sobald die Reparaturkosten den Marktwert – auch als wirtschaftlicher Totalschaden bezeichnet – übersteigen, ohne einen möglichen Nutzungswert zu berücksichtigen. „Es muss die Möglichkeit geben, dass ein Fahrzeughalter selbst entscheiden kann, wie viel Geld er für die Reparatur seines Fahrzeugs ausgeben will“, forderte Ulander, technischer und umweltpolitischer Leiter der Organisation, in der schwedischen Automobilzeitschrift.

Der Griff nach den Ressourcen

Die Europäische Union verfolgt laut „Kettner Edelmetalle“ ein klares Ziel: Sie beabsichtigt, die wertvollen Rohstoffe der Altfahrzeuge zurückzugewinnen. Diese sollen dann wiederum der Automobilindustrie bei ihrem Wandel hin zu elektrobetriebenen Motoren dienen und die Unabhängigkeit von Drittstaaten fördern.

Dazu äußerte sich Frans Timmermans, ehemaliger Kommissionsvize und verantwortlich für den Grünen Deal. Er sagte während der Vorstellung des Verordnungsvorschlags: „In den nächsten Jahren werden immer mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf den Markt kommen, wodurch die Nachfrage nach wertvollen Rohstoffen steigen wird.“

Ebenso betonte der Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius die hohe Bedeutung der Rohstoffe: „Fahrzeuge am Ende ihrer Lebensdauer sind eine Quelle wertvoller Ersatzteile, kritischer Rohstoffe und anderer wichtiger Ressourcen wie hochwertiger recycelter Kunststoffe und Stahl.“

Die Europäische Kommission erhofft sich durch die Verordnung zusätzliche Einnahmen von 1,8 Milliarden Euro bis 2035.



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