EU-Pläne zu Rückführungen: Wie ein Gesetz für mehr Abschiebungen sorgen soll

Die EU-Kommission stellt heute Pläne für verschärfte europäische Abschieberegeln vor. Innenkommissar Magnus Brunner aus Österreich will am Nachmittag den Entwurf der sogenannten Rückführungsverordnung in Straßburg präsentieren.
Ziel ist es, Abschiebungen aus der EU zu beschleunigen und zahlenmäßig auszuweiten. Die Abschiebehaft soll erleichtert werden.
Die Mitgliedsländer sollen laut dem Entwurf zudem sogenannte Rückführzentren in Drittländern einrichten können, um abgelehnte Asylbewerber dorthin zu bringen. Bisher werden EU-weit nur rund 20 Prozent der abgelehnten Asylbewerber in ihre Heimat zurückgebracht.
Wichtige Fragen und Antworten zu zentralen Punkten des Entwurfs:
Warum braucht die EU neue Regeln für Rückführungen?
Aktuell kehrt nach Angaben der EU-Kommission nur etwa ein Fünftel der Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, tatsächlich in ihre Herkunftsländer zurück. Viele bleiben trotz einer Rückkehrentscheidung, oft weil Herkunftsstaaten die Aufnahme verweigern oder Verfahren zu lange dauern.
Mit den neuen Regeln will die Kommission Abläufe effizienter gestalten und sicherstellen, dass mehr abgelehnte Asylbewerber tatsächlich zurückkehren.
Was sieht der Gesetzentwurf der Kommission vor?
Abgelehnte Asylbewerber sollen etwa verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Bei Verweigerung der Zusammenarbeit würden Konsequenzen drohen, kündigte der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner bereits an.

Nach Angaben der EU-Kommission kehrt nur etwa jeder fünfte abgelehnte Asylbewerber in seine Heimat zurück. (Archivbild) Foto: Boris Roessler/dpa
Außerdem sollen strengere Regeln für Personen geplant sein, die als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Dies könnte die Möglichkeit beinhalten, sie in Haft zu nehmen, um ihre Rückführung vorzubereiten.
Ein wichtiger Punkt soll auch die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen sein. Das bedeutet, dass Abschiebebescheide, die in einem EU-Land erlassen wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen.
Dann könnte eine Person, die in einem Land zur Rückkehr verpflichtet wurde, nicht einfach in ein anderes EU-Land weiterreisen, um das Verfahren zu umgehen.
Soll es Rückführungszentren geben?
Wahrscheinlich umfasst der Vorschlag auch die Möglichkeit von Rückführungszentren. Damit sind Einrichtungen außerhalb der EU gemeint, in denen Migranten untergebracht werden, die aus der EU abgeschoben wurden oder auf ihre Rückkehr in ihr Heimatland warten.
Die Idee ist, dass diese Zentren Abschiebungen erleichtern und verhindern sollen, dass Migranten nach Europa zurückkehren.
Der schwedische Migrationsminister Johan Forssell betonte kürzlich, dass die EU-Kommission in diesem Bereich eine führende Rolle übernehmen müsse. „Wir sind 27 verschiedene Mitgliedsstaaten, die alle die gleichen Herausforderungen haben, aber wir können nicht 27 verschiedene Rückführungszentren haben“, sagte er der dpa.
Kommt so etwas wie das italienische „Albanien-Modell“?
Das sogenannte Albanien-Modell Italiens wird wohl vorerst keine Rolle in den Plänen der Kommission spielen. Es sieht vor, dass Migranten, die noch auf ihre Asylentscheidung warten, in Drittstaaten – in diesem Fall Albanien – untergebracht werden.

Das italienische „Albanien-Modell“ wurde bisher durch verschiedene Gerichte gestoppt (Archivbild). Foto: Vlasov Sulaj/AP/dpa
Allerdings ist das Modell rechtlich höchst umstritten. Die italienische Regierung unter Giorgia Meloni ist damit bereits vor mehreren Gerichten gescheitert. Derzeit befasst sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Rechtmäßigkeit der Pläne.
Warum ist ein neues Gesetz notwendig?
Aus Sicht von EU-Kommissar Brunner sind die Rückführungspläne der „noch fehlende Teil nach dem Asyl- und Migrationspakt“.
Etliche Mitgliedstaaten sehen die im Frühjahr beschlossene EU-Asylreform als unzureichend an. Viele bezweifeln, dass sie die aktuellen Probleme lösen kann. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Asylreform sich wegen der Übergangsfrist noch bis Juni 2026 hinziehen könnte.
Mit der umstrittenen Reform werden Mitgliedstaaten etwa zu einheitlichen Verfahren an den Außengrenzen verpflichtet, damit rasch festgestellt werden kann, ob Asylanträge unbegründet sind und die Geflüchteten dann schneller und direkt von der Außengrenze abgeschoben werden können.
Wann kann das Gesetz in Kraft treten?
Das ist offen. Nach der Vorstellung des Entwurfs durch Kommissar Brunner muss dieser vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft und angenommen werden.
Der genaue Zeitplan für die Umsetzung hängt von den Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen ab. (dpa/red)
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